Informationen für Kund:innen von "E.VITA" und "Deine Wärmeenergie"

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Sie haben Probleme mit hohen Forderungen bzw. Preiserhöhungen der Energieversorger "E.VITA" oder "Deine Wärmeenergie"? Hier finden Sie Tipps und Hilfe.
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Informationen für Kund:innen von E.VITA

Sie haben eine zu hohe Jahresrechnung von E.VITA erhalten? Falls ein zu hoher Preis abgerechnet wurde, können Sie dagegen vorgehen - mit Hilfe unseres Musterbriefs. Zudem finden Sie an dieser Stelle auch weiterführende Informationen zur Frage, was im Zusammenhang mit Preiserhöhungen bei Strom und Gas erlaubt ist.

Den Brief sollten Sie, natürlich zuvor angepasst an Ihre Situation und Daten, per Einwurf-Einschreiben versenden. Sollten Sie nach 4 Wochen keine befriedigende Antwort von E.VITA erhalten haben, können Sie einen Schlichtungsantrag bei der Schlichtungsstelle Energie stellen.

Sofern Sie einen Rechtsanwalt mit Ihrer Vertretung beauftragen wollen, wenden Sie sich bitte an einen auf Energierecht spezialisierten Rechtsanwalt oder lassen sich vom Bund der Energieverbraucher vertreten.

 


 

Informationen für Kund:innen von "Deine Wärmeenergie"

"Deine Wärmeenergie" hat kurz vor dem Übergang zu E.ON eine Preiserhöhung mitgeteilt. Viele Dorstener Kunden bemerken dies vermutlich erst mit ihrer Jahresrechnung und haben daher der Preiserhöhung auch nicht widersprochen. Ein Blick in Ihre letzte Jahresrechnung verrät Ihnen allerdings den nächstmöglichen Kündigungstermin für diesen Vertrag. Sollte für Sie eine zeitnahe Kündigung möglich sein, könnte sich dies ggf. lohnen - zuvor sollten Sie sich allerdings über das richtige Vorgehen informieren und vor allem einen Preisvergleich anstellen.

Sie haben schon eine Abrechnung mit erhöhten Preisen von Deine Wärmeenergie erhalten und können diese nicht zahlen? Dann sollten Sie prüfen, ob Sie entsprechende Sozialleistungen bzw. Wohngeld erhalten können. Weitere Informationen dazu erhalten Sie auch beim Erwerbslosen- und Sozialhilfeverein "Tacheles e.V.". Und übrigens: Sie können auch versuchen, mit E.ON eine Ratenzahlung zu vereinbaren.

 

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