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Wer sorglos in ferne Länder touren will, der sollte eine private Auslandsreisekrankenversicherung im Gepäck haben. Denn die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen im Ausland nur eingeschränkten oder gar keinen Schutz. Selbst in den EU-Staaten und den Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen hat, bleiben Urlauber oft auf ihren Kosten oder zumindest auf einem Teil der Kosten sitzen. Wird nämlich der Auslandkrankenschein nicht akzeptiert, behandelt der Arzt den Urlauber als Privatpatienten zu höheren Kosten. Erfolgt die Behandlung als Privatpatient, muss zudem jede Behandlung sofort bezahlt werden. Da kann sich bei einem Klinikaufenthalt die Rechnung leicht auf mehrere tausend Euro läppern. Policen zur Auslandsreisekrankenversicherung bieten hier unverzichtbaren Schutz und kosten oft nur ein paar Euro.
- Preise vergleichen: Jahresverträge sind schon für unter fünf Euro aber auch für das Dreifache zu bekommen. Geleistet wird für jede Auslandsreise, die, je nach Vertrag, nicht länger als sechs oder acht Wochen dauern darf. Für Langzeitreisen über mehrere Monate bedarf es einer speziellen Police, die dann auch deutlich teurer ist. Daran sollten zum Beispiel Senioren denken, die in südlichen Ländern überwintern oder junge Leute, die nach der Schule ein Jahr im Ausland verbringen möchten.
- Kleingedrucktes lesen: Wer eine private Reisekrankenversicherung abschließt, sollte nicht nur auf den Preis, sondern auch auf die Leistungen achten. Obwohl sich die meisten Verträge ähneln, schlummern in einigen Policen unbequeme Klauseln. Leidet ein Urlauber beispielsweise an einer chronischen Krankheit, gegen die er sich behandeln lassen muss, kann die Versicherung später die Zahlung verweigern. Allerdings: Einige Gesellschaften zahlen bei bestehenden Vorerkrankungen nur dann nicht, wenn eine Behandlung im Ausland geplant war oder die Behandlung aufgrund ärztlicher Diagnose bereits vor Reiseantritt feststand. Chronisch Kranke sollten einen solchen Vertrag abschließen. Vor Abreise sollte man sich zur Sicherheit eine Unbedenklichkeitserklärung vom behandelnden Arzt geben lassen. Daneben kann man vor dem Auslandsaufenthalt mit seiner Krankenkasse sprechen, um für diese Erkrankung dann auf jeden Fall in dem Urlaubsland - gleichgültig wo dies liegt - Versicherungsschutz zu genießen. Manche Gesellschaften zahlen auch nicht, wenn Unfälle im Ausland bei Wettkämpfen oder beim Vereinssport passieren.
- Vorleistungsklausel: Achtung, hier werden nur Restkosten übernommen, für die eine gesetzliche Krankenkasse nicht aufkommt. Folge: Es muss später umständlich zweimal abgerechnet werden.
- Nachleistungsfrist prüfen: Kann ein erkrankter Urlauber nicht wie geplant nach Hause reisen, bezahlen mittlerweile viele Gesellschaften die Rechnungen noch, bis die versicherte Person wieder transportfähig ist, auch wenn der Versicherungsschutz bereits abgelaufen ist. Bei Vertragsschluss sollte darauf geachtet werden, dass diese Nachleistungen nicht befristet sind.
- Rücktransport: Der Rücktransport gehört zu den wichtigsten Punkten auf der Leistungsliste. Nach den Versicherungsbedingungen sollten die Kosten bereits für einen medizinisch sinnvollen und nicht erst bei einem medizinisch notwendigen Rücktransport übernommen werden. Auch privat Krankenversicherte sollten vorsichtshalber eine Reiseversicherung in den Koffer packen, um sich im Notfall den Rücktransport zu sichern oder - gehört dieser zum Leistungsumfang des privaten Vetrages - dann ggf. seine Selbstbeteiligung zu schonen. Allerdings sollten Sie Anbieter, die den Rücktransport nur dann bezahlen, wenn er "medizinisch notwendig und ärztlich angeordnet ist", meiden. Diese Voraussetzungen sind fast nicht zu erfüllen. Medizinisch notwendig ist der Rücktransport nämlich nur dann, wenn im Gastland der Standard der medizinischen Versorgung so niedrig ist, dass man dort nicht mit Aussicht auf Erfolg behandelt werden kann. Wählen Sie daher nur Gesellschaften, die zum Beispiel in den Bedingungen niederlegen, dass der Krankentransport übernommen wird, wenn er wirtschaftlich sinnvoll und medizinisch angeraten ist. Diese Voraussetzungen sind leichter zu erfüllen. So ist zum Beispiel bei einem Herzpatienten ein Rücktransport, der schnell 20.000 bis 25.000 Euro ausmachen kann, schon dann wirtschaftlich sinnvoll, wenn nach dem derzeitigen Zustand des Patienten sicher ist, dass sich der Krankenhausaufenthalt zum Beispiel auf einer Intensivstation über mehrere Wochen hinauszögern wird. In diesem Fall ist es wirtschaftlich günstiger, den Patienten zurückzutransportieren und ihn dann auf Kosten der normalen Krankenversicherung in Deutschland behandeln zu lassen.
- Teure Behandlungskosten: Vor besonders teuren Behandlungen sollte sich der Patient im Ausland per Fax von seiner Versicherung die Kostenübernahme bestätigen lassen.
- Spezialtarife: Viele Anbieter haben auch spezielle Tarifangebote für Familien im Programm. Jahresverträge gibt es bei manchen Anbietern schon ab 14 Euro. Hier muss man den Versicherungsumfang vorher genau prüfen und mit anderen Tarifen vergleichen.
- Selbstbeteiligung: Einige wenige Versicherungen verlangen bei Jahresverträgen eine Selbstbeteiligung der Kunden. Von solchen Abschlüssen sollte man die Finger lassen.

