Müll sortieren mit System

Cover: Abfall sortieren
Tipps zur umweltfreundlichen Abfalltrennung

Ob graue Tonne, Gelber Sack, Glascontainer oder Komposthaufen - Abfalltrennen gehört längst zum Haushaltsalltag. Doch trotz bunter Tonnenvielfalt werden Abfälle häufig nicht nur falsch entsorgt, schon beim Sortieren kommen immer wieder Fragen auf:
Dürfen Joghurtbecher nur sauber gespült in die Wertstoffsammlung wandern? Können Flaschen samt Deckel im Altglascontainer landen? Gehören alle Verpackungen mit dem grünen Punkt in die Gelbe Tonne?

Die Umweltberatung der Verbraucherzentrale NRW hat die wichtigsten Abfallregeln noch einmal zusammengestellt und räumt auch gleich mit manchem Vorurteil auf:

  • Gelber Sack/Grüne Tonne: Hier gehören Verpackungsreste aus Kunststoff, Weißblech und Aluminium sowie die so genannten Verbundverpackungen hinein, zum Beispiel Folien, Saftbehälter, Dosen oder Plastiktüten, erkennbar auch am Grünen Punkt. Leere Verpackungen müssen nicht gespült werden, löffelrein reicht aus. Zu den Verpackungen gehören auch die so genannten Serviceverpackungen – Verpackungen, die direkt im Handel befüllt werden -, darunter fallen Brötchentüten, Folien und Einwickelpapier aus der Metzgerei oder vom Käsestand. Grüne-Punkt-Verpackungen aus Papier oder Glas gehören in die Papiertonne bzw. Glascontainer. Leider werden immer wieder Abfälle in den Gelben Sack geworfen, die dort absolut nicht hingehören, wie z.B. gebrauchte Windeln oder andere verschmutzte Abfälle.
  • Glascontainer: Hier werden alle Einwegglasflaschen oder -gläser gesammelt, die meist mit dem grünen Punkt gekennzeichnet sind. Auch wenn es für Zuschauer manchmal so aussieht: Getrennt gesammeltes Grün-, Braun- und Weißglas wird beim Abtransport nicht wieder zusammengeschüttet! Die Entsorgungsfahrzeuge können vielmehr separat befüllt werden. Übrigens: Blaues oder andersfarbiges Glas gehört in den Sammelbehälter für Grünglas. Dank moderner Technik werden später auch die Verschlüsse vollautomatisch aussortiert. Steingutflaschen sind für Glascontainer allerdings tabu. Sie können nicht gemeinsam mit Glas recycelt werden. Das Pfand auf bestimmten Einweggetränkeflaschen macht den Gang zum Glascontainer überflüssig. Seit Anfang 2003 sind Glaseinwegverpackungen für kohlensäurehaltige Erfrischungsgetränke, Mineralwässer und Bier bepfandet und müssen zurück zum Handel gebracht werden.
  • Papiertonne: Wer Zeitungen, Zeitschriften, Schreibpapier, Verpackungen aus Pappe oder Geschenkpapier in der Papiertonne entsorgt, trägt zur umweltfreundlichen Wiederverwertung bei. Tabu sind allerdings Fax- und Thermodruckerpapier, imprägnierte und beschichtete Papiere, Kohlepapier, Styropor, Tapetenreste und verschmutzte Papiere.
  • Biotonne/Kompost: Hier können alle zur Kompostierung geeigneten organischen Abfälle, wie Pflanzenreste und Gartenabfälle, Obst- und Gemüseabfälle, aber auch Kaffee- und Teefilter landen. Allzu feuchte oder geruchsintensive Abfälle, wie Fleisch- und Fischreste, sollten jedoch zuvor in Zeitungspapier gewickelt werden oder über den Restmüll entsorgt werden. Asche, Tierkot, Staubsaugerbeutel oder behandelte Hölzer gehören hingegen in den Restmüll.
  • Altkleider: Für alte Kleidungsstücke findet sich bestimmt ein Abnehmer. Sozial- und umweltverträglich sind Sammlungen für bedürftige Menschen am Wohnort oder Sammlungen, die für konkrete Hilfsprodukte im In- und Ausland bestimmt sind. Kirchengemeinden sind hier gute Ansprechpartner. Weitere Auskünfte zu Kleiderkammern in Ihrer Nähe erhalten Sie bei der Umweltberatung.
  • Sondermüll: Produkte mit schädlichen Inhaltsstoffen dürfen nicht in den Restmüll, da sie so nicht sachgerecht entsorgt werden und die Schadstoffe in die Umwelt gelangen können. Deshalb gehören zum Beispiel Renovierungsabfälle, Reinigungsmittel und Gartenchemikalien mit Gefahrstoffsymbolen, Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren, quecksilberhaltige Thermometer zum Schadstoffmobil des Kreises Minden-Lübbecke. Zu festen Terminen macht das Schadstoffmobil Station in allen Städten und Gemeinden des Kreises, und Sie können Ihre Sonderabfälle dort in haushaltsüblichen Mengen kostenlos entsorgen. Weiterhin ist der Handel verpflichtet bestimmte schadstoffhaltige Produkte zurück zu nehmen, dazu gehören alte Batterien und Akkus sowie Altöl.
  • Elektro(-nik)-Altgeräte Seit dem 24.03.2006 müssen Elektro(-nik)-Altgeräte getrennt gesammelt werden. Sie dürfen auf keinen Fall mit dem Restmüll entsorgt werden. Das gilt auch für Kleingeräte wie Föhn, Toaster, Handy, Rasierapparat und Ähnliches. Für die getrennte Sammlung der Altgeräte haben die Kommunen Sammelstellen eingerichtet. Dort können Kühlschrank, PC, Akkuschrauber, Videorekorder, CD-PLayer und mehr aus privaten Haushalten kostenlos abgegeben werden.
  • Sperrmüll: Sonstige nicht mülltonnengängige Abfälle werden über den Sperrmüll abgeholt. Die Sperrmüllentsorgung im Kreisgebiet ist unterschiedlich geregelt, Einzelheiten erfahren Sie im Abfallkalender Ihrer Kommune oder bei der Abfallberatung.
  • Restmüll: Wird alles richtig getrennt, bleibt nicht mehr viel übrig für die Restmülltonne. Hier hinein gehören zum Beispiel Staubsaugerbeutel, verschmutzte Hygieneartikel und Windeln, defekte Glühbirnen, ausgetrocknete Filzstifte, zerbrochenes Porzellan oder Glas, kaputte Kunststoffgegenstände (Haushaltsartikel, Spielzeug (sofern nicht elektrisch)), Asche, Tierkot und Streu.

Weitere Informationen und Beratung erhalten Sie bei der Umweltberatung für den Kreis Minden-Lübbecke. E-Mail: minden.umwelt@vz-nrw.de oder telefonisch unter (0571) 2 83 30. Bei uns können Sie auch die mehrsprachigen Folder "Abfall sortieren" und "Elektro-Altgeräte zurückgeben" abholen.


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