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Energiesparmaßnahmen in Wohngebäuden: Förderprogramme des Bundes und des Landes NRW

Bauliche Maßnahmen zum Energiesparen gehen auf den ersten Blick zwar ins Geld, langfristig machen sie sich aber bezahlt, zumal dann, wenn öffentliche Förderzuschüsse genutzt werden.
Die Verbraucherzentrale NRW bietet als kostenpflichtigen Download eine aktuelle Kurzübersicht verschiedener Förderprogramme für energiesparende Maßnahmen an Alt- und Neubauten. Die Übersicht ist in sechs Schwerpunkte gegliedert:
  • Energiesparender Neubau (Niedrigenergie- und Passivhäuser, Häuser in Solarsiedlungen)
  • Energetische Gebäudesanierung
  • Wärmeschutz bei bestehenden Gebäuden
  • Energiesparende Heiz- und Lüftungssysteme (einschließlich Trinkwasererwärmung)
  • Erneuerbare Energiequellen
  • Kraft-Wärme-Kopplung.

In der Liste sind alle bundeseinheitlichen Förderungsprogramme und speziell die Förderungsmöglichkeiten des Landes Nordrhein-Westfalen aufgeführt. Ebenfalls enthalten sind die Einspeisevergütungen für Strom aus erneuerbaren Energiequellen und Kraft-Wärmekopplung.

Aktualität:
Die Konditionen der Förderprogramme, beispielsweise Zinssätze, ändern sich häufig. Aus diesem Grund bemühen wir uns um die regelmäßige Aktualisierung der jeweiligen Angaben. Allerdings fließen die Fördermittel nicht immer. Ist der Etat eines Programms erschöpft, können keine Subventionen mehr zur Verfügung gestellt werden. Auskunft dazu erteilen die in der Übersicht angegebenen Ansprechpartner.

Wichtige Hinweise:
  • Bevor mit einer Energiesparmaßnahme begonnen wird, sollten sich künftige Energiesparer in jedem Fall bei den genannten Ansprechpartnern über Fördermöglichkeiten informieren.
  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.
  • Für die Angaben übernehmen wir keine Gewähr.


Weitere Förderprogramme:
Neben den aufgeführten Förderprogrammen von Bund und Land, die sich teilweise geschickt miteinander kombinieren lassen, gibt es vielerorts weitere, sehr interessante lokale Förderungen von Energieversorgern, Kreisen oder Kommunen. Auch diese Möglichkeiten lassen sich eventuell mit den hier aufgeführten Programmen sinnvoll verknüpfen. Interessenten sollten sich deshalb zusätzlich bei einer örtlichen Energieberatung der Verbraucherzentrale NRW, bei dem zuständigen Energieversorger oder der jeweiligen Kommune erkundigen.

Energieberatung:
Die Energieberaterinnen und -berater in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW informieren zu allen Fragen rund ums Energie sparen, stellen kommunale Förderprogramme vor und zeigen verschiedene Kombinationsmöglichkeiten auf. (Kontakt: nächstliegende Beratungsstelle).

Über das zusätzliche Angebot einer Vor-Ort-Energieberatung können Sie bei sich zu Hause gezielt über Themenbereiche wie Wärmedämmung, Heizung oder Solarenergienutzung sich informieren oder ein Energiegutachten für Ihr Wohnhaus erstellen lassen.
TitelDatumTypGrößePreisBezahlung über
Übersicht Förderprogramme20.08.2010PDF161.7 KB1,50 EURClick&Buy  |  Lastschrift


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V., Mintropstraße 27, 40215 Düsseldorf
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-nrw.de/link195195A.html