Haben Sie in der Hoffnung auf eine zusätzliche Altersvorsorge und/oder steuerliche Vorteile in geschlossene Fonds und Beteiligungen investiert? Haben Sie die Kapitalanlage mit einem Kredit finanziert, weil Ihnen der "Finanzberater" gesagt hat, dass Sie die Schuldzinsen steuerlich geltend machen können? Gerichte haben schon in zahlreichen Fällen geschädigten Anlegern zu ihrem Recht verholfen. Unser Beratungsangebot "Schadensfall Kapitalanlage" hilft Ihnen, die bestehenden Chancen auszuloten und durchaus mögliche Fehlinvestitionen in Höhe von zehntausenden Euro zu verhindern. Wir helfen Ihnen bei Fragen wie:
- Besteht ein Anspruch wegen Falschberatung?
- Gegen wen können Sie vorgehen?
- Wie sieht es mit der Beweislage aus?
- Ist ein Widerruf noch möglich?
- Ist der Anspruch schon verjährt?
- Wer muss die Falschberatung beweisen?
Gut beraten ist, wer sich schon vor der Unterschrift unter einen Vertrag an unsere Beratungsstellen wendet und von einer unabhängigen Stelle abklären lässt, welche Fallstricke die Anlageentscheidung bieten kann. Aber auch für den, der schon Jahre in eine ihm unklare Geldanlage oder in deren Finanzierung einzahlt, lohnt sich eine rechtliche Überprüfung, ob eine Falschberatung vorliegt.
Zeitbedarf und Kosten
Die 45-minütige Beratung bieten wir Ihnen zum Preis von 60,00 € an. Für die außergerichtliche Rechtsvertretung werden noch einmal 60,00 € fällig. Möglicherweise erforderliche Folgetermine werden mit 20,00 € (je 15 Minuten) berechnet.
Dieses Angebot finden Sie in folgenden Beratungsstellen:
- Ahlen
- Bergheim
- Bergisch Gladbach
- Bielefeld
- Bochum
- Bonn
- Bottrop
- Castrop-Rauxel
- Detmold
- Dinslaken
- Dormagen
- Dortmund
- Duisburg
- Düsseldorf
- Essen
- Euskirchen
- Gelsenkirchen
- Gronau
- Gütersloh
- Hamm
- Herne
- Iserlohn
- Kamen
- Krefeld
- Köln
- Leverkusen
- Lippstadt
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- Paderborn
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- Siegen
- Velbert
- Wesel
- Wuppertal
Andere Angebote
Zusätzlich bieten wir Ihnen folgende Beratungen an:

