Die Insolvenzordnung bietet überschuldeten Verbrauchern die Möglichkeit, sich innerhalb von rund sechseinhalb Jahren von seinen Schulden zu befreien. Voraussetzung für die Entschuldung ist der Versuch einer einvernehmlichen Einigung zwischen Schuldnern und Gläubigern.
Wir leisten die notwendigen Vorarbeiten für die Restschuldbefreiung. Wir übernehmen die rechtliche Überprüfung von Gläubigerforderungen, unterstützen Sie bei der Wahrnehmung Ihrer Rechte gegenüber Ihren Gläubigern und führen außerdem eine Bestandsaufnahme Ihrer Haushaltsfinanzen durch.
Ferner überprüfen wir die Erfolgsaussichten eines Verbraucherinsolvenz-Verfahrens, helfen bei der Erstellung von außergerichtlichen Sanierungsplänen und den Verhandlungen mit Ihren Gläubigern. Scheitern die Verhandlungen, stellen wir die für das weitere Verfahren notwendige Bescheinigung aus. Kommt es zum Verbraucherinsolvenz-Verfahren, unterstützen wir Sie bei der Antragstellung und begleiten Sie durch gerichtliche Verfahren, bis die Restschuldbefreiung erteilt wird.
Dieses Angebot finden Sie in folgenden Beratungsstellen:

