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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen

15.02.2006
Transparenzverfahren der Verbraucherzentrale NRW
Gaspreisprüfung örtlicher Energieversorger zeigt erste Wirkung

Das Transparenzverfahren der Verbraucherzentrale NRW zur Prüfung der Gaspreisbildung hat seinen ersten Praxistest bestanden: Vier örtliche Gasversorger in Nordrhein-Westfalen haben ihre Gaspreise von unabhängigen Wirtschaftsprüfern sowie der Verbraucherzentrale NRW überprüfen lassen. „Unser Transparenzmodell brachte zutage, dass die am Verfahren beteiligten Stadtwerke Lünen, Wesel, Hilden und Bad Honnef von ihren Kunden nachvollziehbare Entgelte verlangen. Sie geben nachweislich lediglich die Preissteigerungen ihrer Vorlieferanten an Endverbraucher weiter“, bescheinigt die Verbraucherzentrale NRW den geprüften Stadtwerken bei der Gaspreisbildung eine weiße Weste. Dieses erste kundenfreundliche Testat soll nun Ansporn für weitere Versorgungsunternehmen sein, rege von dem transparenten Preis-Prüf-Modell der Verbraucherschützer Gebrauch zu machen.

Die massive öffentliche Kritik an den hohen Gaspreisen hatte die Verbraucherzentrale NRW im Herbst letzen Jahres veranlasst, ein neues Prüfverfahren zu entwickeln, das für mehr Transparenz bei den Gaspreisen sorgt. Um zu garantieren, dass Preisänderungen der Vorlieferanten ohne zusätzlichen Gewinn an die Endverbraucher weitergegeben werden, sollten örtliche Versorgungsunternehmen sich bereit erklären, ihre Preisanpassungen von unabhängigen Wirtschaftsprüfern genau unter die Lupe nehmen zu lassen. Deren Ergebnisse werden nach einer Testatkontrolle der Verbraucherzentrale NRW auf den Internetseiten der durchleuchteten Unternehmen veröffentlicht. Die erste Vereinbarung trat am 29. September 2005 mit den Stadtwerken Lünen in Kraft. Inzwischen haben sich auch die Stadtwerke Wesel, Hilden und Bad Honnef dem neuen Transparenzmodell angeschlossen.

Nach den ersten Prüfungen hat die Verbraucherzentrale NRW festgestellt, dass die Erhöhungen der Gaspreise bei den beteiligten Unternehmen reell sind, weil lediglich Kostensteigerungen, die die Vorlieferanten verlangen, an die Kunden weitergegeben werden. Für den Fall, dass Stadtwerke doch ungerechtfertigte Gewinne erzielen, sind sie nach dem Transparenzmodell verpflichtet, ihren Kunden die erzielten Überhänge zurückzuerstatten oder mit künftigen Erhöhungen zu verrechnen. Kunden, die Vorbehalte gegen Gaspreissteigerungen angemeldet oder Rechnungsbeträge gekürzt haben, sollten ihre Vorbehalte zurückziehen bzw. die geforderten Beträge nachzahlen. Diese Empfehlung gilt ausdrücklich nur für Gaskunden der Stadtwerke Lünen, Wesel, Hilden und Bad Honnef.

Die beteiligten Unternehmen haben zugestimmt, ihre Gasbezugskosten seit Anfang 2003 bis Ende 2007 prüfen zu lassen. Das heißt, die Prüfer haben alle Gasbezugs- und Tarifsteigerungen für einen Zeitraum von fünf Jahren im Blick. „Eine faire Weitergabe von steigenden, aber auch sinkenden Energiepreisen der örtlichen Versorgungsunternehmen ist somit auch bei Gaspreisanpassungen in den nächsten zwei Jahren gesichert“, streicht die Verbraucherzentrale NRW noch einmal Sinn und Zweck ihres Transparenzverfahrens heraus.

Beim Check der Preissteigerungen bleiben jedoch die Netzentgelte außer Acht. Hierfür sind die Bundesnetzagentur oder die Landeskartellbehörde zuständig.

Wer die hohen Gaspreise letztlich zu verantworten hat, kann auch mit Hilfe des Transparenzverfahrens nicht befriedigend geklärt werden. Die Verbraucherzentrale NRW hat hier die Ferngasgesellschaften, die die Stadtwerke mit Gas beliefern, in Verdacht, dass sie sich Ölpreissteigerungen durch überhöhte Preisanpassungsklauseln kräftig vergolden lassen: „An dieser Stelle müssen die Kartellbehörden tätig werden und die Preisbindungsklauseln, die in den Bezugsverträgen zwischen Ferngasgesellschaften und Stadtwerken bestehen, überprüfen.“

Die Vereinbarung für mehr Transparenz bei Gaspreisen gibt’s hier kostenlos als Download. Darunter finden interessierte Versorgungsbetriebe auch die Dokumente „Grundsätze des Verifikationsverfahrens zur Transparenz von Gaspreisänderungen“ und „Verfahrensbeschreibung zur Ermittlung des spezifischen Bezugskostenanstiegs (DELTA-Rechnung)“.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

TitelDok.-TypGröße
Verifikationsverfahren_Grundsaetze und VerfahrensbeschreibungVerifikationsverfahren_Grundsaetze und Verfahrensbeschreibung.pdf PDF1.74 MB


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, Mintropstraße 27, 40215 Düsseldorf
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-nrw.de/link208992A.html