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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen

08.03.2006
Essen ohne Gentechnik in Kantine & Co.
Verbraucherschützer fordern Klartext auf der Speisekarte

Zig-tausend Bundesbürger sitzen in Kantinen zu Tisch – Tendenz steigend. Beim täglichen Mittagstisch tun sich die Anbieter von Gemeinschaftsverpflegung jedoch schwer, Kundenwünschen nach Lebensmitteln ohne Gentechnik zu entsprechen: Von über 1.400 Einrichtungen, die die Verbraucherzentralen bundesweit angeschrieben haben, erklärten sich lediglich 37 bereit, Essen ohne Gentechnik auf den Tisch zu bringen. Vor allem dass Fleisch, Milch und Eier von Tieren, die mit gentechnisch veränderten Pflanzen gefüttert wurden, nicht entsprechend gekennzeichnet werden muss, erweist sich für Anbieter wie Küchenleiter als Haar in der Suppe bei der Zusammenstellung des gentechnikfreien Speiseplans. Die Verbraucherzentralen fordern daher eine Ausweitung der Kennzeichnungspflicht auch auf Produkte von mit Genpflanzen gefütterten Tieren.

Etwa 70 Prozent der deutschen Verbraucher lehnen gentechnisch hergestellte Lebensmittel ab – entsprechend gekennzeichnete Produkte wurden inzwischen mangels Akzeptanz schon wieder vom Markt genommen. Daher bemühen sich Hersteller, kennzeichnungspflichtige Waren zu meiden. Allerdings: Beim Kauf von tierischen Lebensmitteln tappen Kunden im Dunkeln. Denn wenn gentechnisch veränderte Futterpflanzen bei der Aufzucht zum Einsatz kommen, muss dies bei Fleisch, Milch oder Eiern nicht gekennzeichnet sein. Weil Käufer mangels Information solchen Produkten nicht die kalte Schulter zeigen können, besteht für Landwirte nur wenig Anreiz, Genpflanzen nicht zu verfüttern.

Nicht ausreichende Kennzeichnungsvorschriften erweisen sich auch in der Gemeinschaftsverpflegung als Crux, hier Essen ohne Gentechnik auf den Tisch zu bringen: 1.442 Betriebs- oder Verwaltungskantinen, Kindertages- und Bildungseinrichtungen, Krankenhäuser, Seniorenheime, Studentenwerke und Jugendherbergen hatten die Verbraucherzentralen zwischen Juli und September 2005 aufgefordert, in einer Selbstverpflichtung für ein Jahr zu erklären, auf gentechnisch veränderte Zutaten sowie auf Erzeugnisse von Tieren, die mit gentechnisch veränderten Pflanzen gefüttert wurden, zu verzichten. Dreifache Zielsetzung der Befragung: die Verbindlichkeit seitens der Anbieter zu steigern, das Angebot für Tischgäste transparent zu machen und nicht zuletzt die Nachfrage nach ohne Gentechnik hergestellten Produkten bei Herstellern, Verarbeitern und Lieferanten zu erhöhen und so die bewährte Lebensmittelproduktion zu stärken.

37 Selbstverpflichtungen konnten die Verbraucherzentralen bundesweit dabei als Rücklauf bilanzieren: 18 Einrichtungen verpflichteten sich, bei allen Produktgruppen die Verwendung von Gentechnik auszuschließen. Alle anderen gingen diese Verpflichtung mit Einschränkungen für bestimmte Produkte ein. Neben den Selbstverpflichtern verzeichneten die Verbraucherzentralen Resonanz von 32 weiteren Anbietern, die ihre Schwierigkeiten beim Anbieten von Essen ohne Gentechnik formulierten: Mangelnde Transparenz bei vom Tier stammenden Produkten erklärten Küchenleiter und Verantwortliche als zentrales Problem – was erheblichen Mehraufwand bedeute, entsprechende Lieferanten ausfindig zu machen. Zudem verhindere die Vielzahl verschiedener Zulieferer und der Einsatz von Convenience-Produkten insbesondere bei großen Einrichtungen, die mehrere hundert oder tausend Essen pro Tag zubereiten, dass Küchenleitungen eine Selbstverpflichtung für den Mittagstisch ohne Gentechnik abgeben könnten.

Angesichts der Befragungsergebnisse fordern die Verbraucherzentralen den Gesetzgeber auf, die Kennzeichnungspflicht für gentechnisch hergestellte Lebensmittel auch auf Produkte wie Fleisch, Milch und Eier auszudehnen, wenn diese von Tieren stammen, die mit gentechnisch veränderten Pflanzen gefüttert wurden. Damit wären viele praktische Probleme, die Anbieter von Gemeinschaftsverpflegung als Hemmnis benennen, um den Kundenwunsch nach einem Essen ohne Gentechnik ernst zu nehmen, ausgeräumt. So könnten nicht nur konventionelle Produkte im Speisenangebot einen gesicherten Platz finden, sondern es könnte auch die Nachfrage nach diesen Alternativen ohne Gentechnik bei der Lebensmittelherstellung und landwirtschaftlichen Erzeugung befördert werden.

Der Ergebnisbericht „Essen ohne Gentechnik in der Gemeinschaftsverpflegung“ kann hier heruntergeladen werden.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, Mintropstraße 27, 40215 Düsseldorf
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-nrw.de/link212422A.html