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Rückrufaktionen wegen Sicherheitsmängeln

Autokindersitze, die sich aus der Verankerung lösen. Monitore, die unter Strom stehen. Und Rauchmelder, die keinen Rauch melden. Das sind keine Einzelfälle. Immer häufiger rufen Hersteller Produkte vom Markt zurück, weil diese gravierende Sicherheitsmängel haben. Erkennt der Hersteller den gefährlichen Defekt erst, nachdem er das Produkt in Verkehr gebracht hat, bleibt ihm meist nichts anderes übrig, als die Käufer zu warnen und aufzufordern, die Ware zurückzubringen.

Rückrufaktionen in der Automobilbranche kommen besonders häufig vor. Sind etwa die Bremsschläuche eines Fahrzeugtyps defekt, ermittelt das Kraftfahrtbundesamt die betroffenen Fahrzeughalter. Die müssen dann ihre Autos in die Werkstatt bringen. Ruft der Hersteller Neuwagen zurück, greift er in der Regel diskret auf die Kundendaten beim Händler zurück und schreibt die Besitzer selbst an.

Bei den meist anonymen Käufern von elektrischen Kleingeräten oder Fahrrädern ist eine individuelle Warnung nicht möglich. Hier erfolgt der Rückruf in der Regel über die Medien.

Rückrufpflicht des Herstellers als letztes Mittel


Der Rückruf ist aber sozusagen nur die Notbremse. Der Hersteller muss von Anfang an dafür sorgen, dass er sichere Produkte auf den Markt bringt und diese auch sicher bleiben. Vermutet er Sicherheitsmängel, muss er reagieren und notfalls das Produkt vom Markt nehmen. Unternimmt er nichts, darf die zuständige Behörde den Rückruf vornehmen.

Oft ziehen die Hersteller schon im eigenen Interesse Konsequenzen, um hohe Strafen und Haftungsrisiken zu vermeiden. Denn der Hersteller muss alle Schäden ersetzen, die aufgrund seines fehlerhaften Produktes an anderen Sachen und Personen eintreten.

Ärger wegen der Kosten


Auch wenn ein mangelhaftes Produkt keine weiteren Schäden anrichtet, hat der Käufer bei einer Rückrufaktion häufig Ärger. Bringt er die fehlerhafte Ware zurück, bekommt er nicht immer den Kaufpreis erstattet. Statt dessen winkt ein Ersatzartikel oder eine Gutschrift.

Oft bleibt der Verbraucher auf den zusätzlichen Kosten für die Rückgabe sitzen. So lassen sich Hersteller zum Beispiel den Wasserkocher mit Kurzschlussgefahr retour schicken, ohne Transport und Verpackung zu bezahlen. Gratis ist oft nur die Reparatur selbst.

Tipps:
  • Ist eine gekaufte Ware defekt, können Sie sich unabhängig von einer Rückrufaktion innerhalb der zweijährigen Gewährleistungsfrist an den Verkäufer wenden. Dieser muss zunächst nur eine Ersatzlieferung oder eine Reparatur durchführen und auch die Kosten für Transport, Arbeitsleistung und Materialien übernehmen. Erst wenn die Reparatur zweimal scheitert oder das Ersatzprodukt auch defekt ist, können Sie Ihr Geld zurückfordern. Eine Gutschrift brauchen Sie aber in keinem Fall zu akzeptieren.
  • Werden Sie vom Hersteller mit Ihrem Auto in die Werkstatt gerufen, haben Sie keinen Anspruch auf einen kostenlosen Mietwagen oder Bezahlung der Fahrtkosten. Sie können nur auf Kulanz des Herstellers hoffen.

Rückruf nicht ignorieren


Bietet Ihnen der Hersteller nur eine Reparatur oder einen Ersatz an, sollten Sie auf keinen Fall darauf verzichten. Denn wenn Sie einen Rückruf ignorieren, droht Ihnen nicht nur ein Unfall, sondern auch der Verlust von Schadenersatzansprüchen.

Rückrufaktion verpasst


Anders sieht es aus, wenn Sie von der Rückrufaktion gar nichts erfahren haben und deshalb durch das gefährliche Produkt zu Schaden kommen. Dann verlieren Sie Ihre Ersatzansprüche gegen den Hersteller in der Regel nicht. Schlechte Karten könnten Sie nur haben, wenn der Hersteller einmal so gut informiert hat, dass Sie die Warnung in den Medien einfach mitbekommen mussten.

Wo man sich über einen Rückruf informieren kann


  • Über Rückrufaktionen können Sie sich direkt beim Hersteller oder bei Anbieterverbänden erkundigen.
  • Produktinformationen bekommen Sie auch bei der Link öffnet in neuem FensterBundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). Dort finden Sie zum Beispiel in der Rubrik "Produktmängel" aktuelle Produktinformationen und Untersagungsverfügungen.
  • Auf europäischer Ebene gibt es ein internetgestütztes Marktüberwachungssystem (ICSMS). Auch diese Suchmaschine ist noch im Aufbau und daher nicht vollständig.
  • Die Behörden müssen nur die Öffentlichkeit über Rückrufaktionen informieren. Individuelle Auskünfte brauchen sie nicht zu erteilen.

Was man bei Sicherheitsmängeln tun kann, bevor es zu einem Warenrückruf kommt?

  • Wenn Sie bei einem Produkt Sicherheitsmängel feststellen, sollten Sie den Hersteller umgehend darüber informieren und den Mangel so genau wie möglich beschreiben. Nur so kann der Hersteller die notwendigen Schritte unternehmen, um die Gefahr für andere Verbraucher zu beseitigen.
  • In gravierenden Fällen ist es empfehlenswert, den Fall auch der zuständigen Behörde zu melden. Zuständig sind in der Regel die staatlichen Ämter für Arbeitsschutz am Geschäftssitz des Herstellers oder des Händlers. Im Zweifel sollten Sie sich beim jeweiligen Landkreis oder bei der örtlichen Polizei telefonisch erkundigen oder über die Internet-Seite des Link öffnet in neuem FensterICSMS Informationen einholen.
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Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V., Mintropstraße 27, 40215 Düsseldorf
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