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Versicherung & Recht

Policen gegen Wasserschäden und Reparaturen
Waschen und Trocknen in der Mietwohnung

Policen gegen Wasserschäden und Reparaturen

WasserschadenVersicherung gegen Wasserschäden: Waschmaschinen gehören zu den wartungspflichtigen Hausgeräten. Das bedeutet, dass Versicherungen für entstandene Wasserschäden in der Regel nicht aufkommen, wenn die Maschine unbeaufsichtigt läuft. Allerdings muss die Versicherung nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz bei nur kurzer Abwesenheit von zwei bis drei Stunden (also die übliche Dauer eines Waschvorgangs) im Schadensfall zahlen – und zwar auch, wenn die Maschine keinen Aquastopp hat (Az. 10 U 1124/99).

Grob fahrlässig ist es dagegen, wenn jemand am Samstagmorgen die Maschine anstellt und dann ins Wochenende fährt. Wer verreist, muss sich bei einer Maschine ohne Aquastopp vorher vergewissern, dass der Wasserzulauf gesperrt ist (Landgericht Frankfurt, Az. 2/26 O 285/97). Andernfalls kann es sein, dass man bei einem Schaden auf den Kosten sitzenbleibt. Die Hausratversicherung muss zahlen, wenn Frischwasser bestimmungswidrig aus der Leitung, dem Zulaufschlauch oder der Maschine austritt. Sie kommt für Schäden am Hausrat, an eigenen und fremden Wohnungen auf und zum Teil auch am Gebäude selbst. Die Haftpflichtversicherung reguliert dagegen nur Schäden an fremdem Eigentum.

Versicherung gegen Reparaturkosten: Manche Händler bieten beim Kauf eines Elektrogerätes gegen ein paar Euro eine Reparaturversicherung an. Ihr Geld wert sind sie jedoch meist nicht. So ist das Wegegeld für den Fachmann, der die Waschmaschine reparieren soll, nicht unbedingt eingeschlossen. Es ist auch möglich, dass man bei einem Austausch des Gerätes mit einem Gebrauchtmodell als Zwischenlösung Vorlieb nehmen muss. Auch Selbstbehalte können eine Geräte-Versicherung unattraktiv machen. Mit der gesetzlichen Gewährleistung sowie der Hersteller- bzw. Händlergarantie sind – zumindest innerhalb der Frist – viele Schäden bereits gedeckt. Zumindest in den ersten beiden Jahren nach dem Gerätekauf ist die Reparaturversicherung im Grunde unnötig, danach wird sie wiederum teurer. Sinnvoll kann eine Zusatzversicherung höchstens bei sehr teuren Geräten sein, deren Ausfall schwere Probleme bescheren würde.

Waschen und Trocknen in der Mietwohnung
Ein Vermieter darf seinem Mieter normalerweise nicht verbieten, in der Wohnung eine Waschmaschine aufzustellen, selbst wenn eine solche für alle Mietparteien zur Verfügung steht.

Er kann aber im Mietvertrag festlegen, dass der Mieter eine vorhandene Waschküche zu benutzen hat. Dann muss der Mieter seine Waschmaschine dort installieren und darf sie nicht in die Wohnung stellen. Ausnahme: Wenn die Waschküche zu selten zur Verfügung steht. Hat z.B. eine Familie nur alle drei Wochen die Möglichkeit, dort die Wäsche zu reinigen, ist das Verbot unwirksam und es darf trotzdem in der Wohnung gewaschen werden. Umgekehrt dürfen Mieter eine Waschküche auch dann benutzen, wenn im Mietvertrag nichts darüber steht.

Wer Wäsche in der Maschine wäscht, muss besonders sorgfältig sein, damit kein Wasser ausläuft und die eigene oder darunter liegende Wohnung beschädigt. Der Mieter muss aber nicht während des kompletten Waschvorganges in der Wohnung bleiben.

Ein vorhandener Trockner muss grundsätzlich in der Wohnung aufgestellt werden und darf nicht in die Gemeinschaftswaschküche verfrachtet werden. Kleinwäsche darf auch in der Wohnung oder auf dem Balkon zum Trocknen aufgehängt werden. Größere Wäsche gehört dagegen in den Trockenkeller oder auf den Speicher.

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Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
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