21 Prozent.
Für zunehmenden Verdruss sorgt hingegen das Beschwerdemanagement der Verkehrsunternehmen. 12 Prozent der Hilfesuchenden monierten nicht zufriedenstellende oder gar fehlende Antworten auf ihre Beschwerde. Für Unmut sorgte dabei immer wieder der Stil oder die Bearbeitungsweise der angebotenen Lösungen.
Beispiel: Ein Fahrgast aus Köln störte sich an der kargen Ausstattung eines Behelfsbahnsteigs am Bahnhof Troisdorf und schlug vor, dort wenigstens einen Fahrplan aufzuhängen. Das Verkehrsunternehmen antwortete: "Ihren Hinweis haben wir zur Kenntnis genommen. In wie weit Ihre Anregung umgesetzt werden kann, können wir derzeit nicht sagen." Fazit nach vier Monaten: Das Schreiben der Schlichtungsstelle führte zwar dazu, dass der Fahrgast einen Reisegutschein über 5 Euro erhielt, ein Fahrplan wurde jedoch nicht aufgehängt.
Insgesamt konnten 57 Prozent aller Fälle von der Schlichtungsstelle erfolgreich bzw. teilweise erfolgreich bearbeitet werden. So verhalfen die Verbraucherschützer einer Pulheimerin zu einem Reisegutschein sowie der Erstattung des Fahrpreises, nachdem ihre S-Bahn statt zum Zielort zurück zum Abfahrtsbahnhof gefahren war. Weniger schön: Das Schlichtungsverfahren mit dem Verkehrsunternehmen zog sich über fünf Monate hin.
Die Schlichtungsstelle Nahverkehr ist 2001 vom Verkehrsministerium des Landes NRW bei der Verbraucherzentrale eingerichtet worden, um im Streitfall zwischen Fahrgästen und Verkehrsunternehmen zu vermitteln. Mehr als 10.000-mal ist die Schlichtungsstelle seitdem zu konkreten Fällen eingeschaltet worden.
Der Jahresbericht 2005 der Schlichtungsstelle Nahverkehr steht unter
www.schlichtungsstelle-nahverkehr.de zum Download bereit. Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
