Auch nach Aufhebung der Preisbindung findet kein Wettbewerb beim Verkauf von nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten statt. Bei der Preisgestaltung lassen sich die Apotheken zudem nur ungern in die Karten schauen. Das ist das Ergebnis einer Nachfrage zu Heuschnupfen- und Schmerzmitteln in 837 Apotheken, die die Verbraucherzentralen Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen im März in ihren Bundesländern durchgeführt haben. „Doch auch für den Medikamentenmarkt gilt die Regel, Wettbewerb belebt das Geschäft. Deshalb müssen sich die Apotheker schleunigst von ihrer starren, einheitlichen Preisgestaltung verabschieden“, kritisieren die Verbraucherschützer: „Werden freiverkäufliche Arzneien innerhalb eines florierenden Wettbewerbs angeboten, führt dies zu Preissenkungen, von denen die Patienten profitieren.“
Mit den gesetzlichen Änderungen im Gesundheitswesen wurde am 1. Januar 2004 die Preisbindung bei rezeptfreien Medikamenten öffentlich nahezu unbemerkt aufgehoben. Apotheken können seitdem ihre Preise für dieses Segment selbst festlegen. Anhand von fünf ausgewählten Arzneimitteln haben die Verbraucherzentralen nun zwei Jahre nach Inkrafttreten der Freigabe untersucht, ob dies zu unterschiedlichen Preisen führte. 837 Apotheken in 41 Städten der drei Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen wurden um Preisauskunft zu den drei Antiallergika Zyrtec P, Cromo ratiopharm (Augentropfen) und Vividrin Kombipackung sowie zu den zwei gängigen Analgetika Aspirin und Dolormin gebeten. Eine Nachfrage mit enttäuschendem Resultat: Fast alle Apotheken reagierten befremdet auf die Umfrage; lediglich 343 – nur knapp 41 Prozent – gaben überhaupt eine Preisauskunft.
Weiteres überraschendes Ergebnis: Im Vergleich zeigten sich kaum Unterschiede in der Preisgestaltung! Bei 91 bis 97 Prozent der fünf Arzneimittel folgten die auskunftsbereiten Apotheken der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers. Die größten Preisunterschiede waren beim Schmerzmittel Aspirin und die geringsten beim Anti-Allergiepräparat Vividrin zu verzeichnen. Nur eine Apotheke bot die fünf Arzneien zwischen 25 und 45 Prozent unterhalb der Herstellerempfehlung an.
Der Markt ist auch mehr als zwei Jahre nach dem Wegfall der Preisbindungsfrist noch nicht in Gang gekommen. „Apotheken setzen offenbar weiter auf die alte Festpreisregel und ignorieren den Wettbewerb, der den Patienten angesichts der angekündigten Kostensteigerungen durch die nächste Gesundheitsreform zugute käme“, kritisieren die Verbraucherzentralen. Sie fordern von den Apothekern, dass die Preise endlich in Bewegung geraten: „Auch wenn Apotheker argumentieren, bei der Arzneimittelabgabe komme es in erster Linie nicht auf den Preis, sondern auf eine fachkundige Beratung an, ist dies kein triftiger Grund, an überkommenen Geschäftsgewohnheiten festzuhalten.“
Patienten, die auf nicht verschreibungspflichtige Medikamente angewiesen sind, sollten beim Apotheker nicht nur nach deren Risiken und Nebenwirkungen fragen. „Ebenso wichtig ist auch, dass sich Kunden künftig nach den Preisen erkundigen und diese mit anderen Angeboten vergleichen – zum Beispiel mit billigeren Nachahmerpräparaten und Re-Importen“, raten die Verbraucherschützer.
Die Untersuchung zu freiverkäuflichen Medikamenten in Apotheken wurde im Rahmen des Projektes „Markttransparenz im Gesundheitswesen“, gefördert durch das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, durchgeführt. Mit ihren Tests und Informationen zu ausgewählten Themen wollen die Verbraucherzentralen Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen Benachteiligungen von Patienten im Gesundheitswesen deutlich machen.
Der 25-seitige Untersuchungsbericht „Apotheken-Check 2006. Preisvergleich nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel“ kann als pdf-Dokument kostenlos heruntergeladen werden.
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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