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Festbetrags- und Zuzahlungsregeln bei Arzneimitteln

Bei über 10.000 Arzneimitteln müssen Kassenpatienten nichts mehr zuzahlen. Die gesetzlichen Krankenkassen haben für zahlreiche Medikamente so genannte Festbeträge festgelegt. Das bedeutet, dass auch für viele Präparate die gesetzliche Zuzahlung entfällt. Und zwar dann, wenn eine Arznei verordnet wird, die mindestens 30 Prozent billiger ist als der gültige Festbetrag, den die Kassen übernehmen. Diese Ausnahme gilt zum Beispiel für Herz-Kreislauf-Präparate, bei denen es mehrere Medikamente mit dem gleichen Wirkstoff gibt.

Tipp: Patienten sollten auf alle Fälle beim Arzt oder Apotheker nach dem jeweils günstigsten Medikament fragen und bei Bestellungen im Internet auf preiswerte, aber identische Nachahmerpräparate achten.

Detaillierte Informationen zu den neuen Zuzahlungsregelungen gibt’s auf zwei Seiten, die kostenlos heruntergeladen werden können.


Diese Verbraucherinformation wurde im Rahmen des Projekts ”Markttransparenz im Gesundheitswesen” mit Förderung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz erstellt.
TitelDok.-TypGröße
Festbetrags- und Zuzahlungsregeln bei ArzneimittelnFestbetrags- und Zuzahlungsregeln bei Arzneimitteln.pdf PDF45.6 KB

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Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V., Mintropstraße 27, 40215 Düsseldorf
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-nrw.de/link244402A.html