Rückgabemöglichkeiten von Elektro-Altgeräten im Kreis Minden-Lübbecke
Seit dem 24. März 2006 müssen Elektro(-nik)-Altgeräte getrennt gesammelt werden. Die Altgeräte dürfen auf keinen Fall mit dem Restmüll entsorgt werden. Das gilt auch für Kleingeräte wie Föhn, Toaster, Handy oder Ähnliches. So soll das Elektrogeräte-Gesetz dazu beitragen, dass die stetig wachsenden Berge von Elektroschrott nicht mehr im Restmüll oder sogar achtlos in der Umwelt landen. Eine Übersicht über Ihre Rückgabemöglichkeiten im Kreis Minden-Lübbecke erhalten Sie hier.
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| Elektroaltgeraete_11 | PDF | 69.6 KB |