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Beratungsstellen

Rückgabemöglichkeiten von Elektro-Altgeräten im Kreis Minden-Lübbecke

Seit dem 24. März 2006 müssen Elektro(-nik)-Altgeräte getrennt gesammelt werden. Die Altgeräte dürfen auf keinen Fall mit dem Restmüll entsorgt werden. Das gilt auch für Kleingeräte wie Föhn, Toaster, Handy oder Ähnliches. So soll das Elektrogeräte-Gesetz dazu beitragen, dass die stetig wachsenden Berge von Elektroschrott nicht mehr im Restmüll oder sogar achtlos in der Umwelt landen. Eine Übersicht über Ihre Rückgabemöglichkeiten im Kreis Minden-Lübbecke erhalten Sie hier.
TitelDok.-TypGröße
Elektroaltgeraete_11Elektroaltgeraete_11.pdf PDF69.6 KB


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V., Mintropstraße 27, 40215 Düsseldorf
Sie finden es im Internet unter: http://www.vz-nrw.de/link251042A.html