Direkt zum Inhalt
  • Seite drucken
  • Seite empfehlen
  • Warenkorb
  • Fragen zum Auftritt?
  • Tipps zur Schriftgrößenänderung

Weitere Beiträge

Kontakt:
Pressestelle der
Verbraucherzentrale NRW
Mintropstraße 27
40215 Düsseldorf


Audiocodec-Service

So finden Sie uns

Hinweis für Verbraucher: Unter der angegebenen Rufnummer erhalten Sie keine Auskunft oder Beratung

Beratungsstellen

Weitere Beiträge

Adressen zur Veröffentlichung:

Infos für Verbraucher:
Internet: www.vz-nrw.de

Ratgeberbestellungen:
Internet: www.ratgeber-vz.de
E-Mail: ratgeber@vz-nrw.de
Tel: (0211) 38 09 555
montags - freitags: 9.00 bis 16.00 Uhr
Fax: (0211) 38 09 - 235
Verbrauchertelefon NRW:
Tel: 0900-1-89 79 69
(1,86 Euro/Min. aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunkpreise abweichend)

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen

23.08.2006
Prepaid-Urteil: VODAFONE darf Guthaben nicht verfallen lassen Verbraucherzentrale bietet Musterbrief an

Nach dem Telekommunikationsunternehmen O2 darf nun auch Konkurrent Vodafone Prepaid-Guthaben auf Handykarten nicht mehr verfallen lassen. Das hat das Landgericht Düsseldorf (Az.: 12 O 458/05) aufgrund einer Klage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen entschieden, der entsprechende Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen moniert hatte.

Das Landgericht kritisierte, dass der mögliche Verfall des Guthabens nach 15 Monaten indirekt zu einer Mindestumsatzverpflichtung führe, obwohl Vodafone mit Slogans wie “keine Mindestlaufzeit oder “kein monatlicher Basispreis“ geworben habe.

Die Verbraucherzentrale NRW sieht in dem Urteil eine Signalwirkung für andere Anbieter, die ähnliche Klauseln in Bezug auf Prepaid-Guthaben ihrer Kunden haben. Die Düsseldorfer Konsumentenschützer fordern diese Firmen auf, ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen unverzüglich dem Richterspruch anzupassen. Nicht ausreichend sei es, wenn Telefon-Unternehmen verfallene Beträge lediglich auf Kulanzbasis erstatten.

Wichtig: Wer den Verfall seines Prepaid-Guthabens verhindern will oder bereits verfallene Guthaben erstattet haben möchte, muss sein Unternehmen anschreiben. Wie´s geht, zeigt ein Musterbrief der Verbraucherzentrale NRW, der hier kostenlos heruntergeladen werden kann und in den Beratungsstellen erhältlich ist.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, Mintropstraße 27, 40215 Düsseldorf
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-nrw.de/link251982A.html