Markt + Recht
Die Verbraucherzentrale NRW will wissen, wie Händler ihre Pflicht erfüllen, an den Regalen gut erkannbare Hinweise anzubringen. Dazu brauchen wir Ihre Hilfe. Informieren Sie uns, schicken Sie uns Fotos.
Statt karitativer Organisationen profitieren nur allzu oft gewerbsmäßige Altkleidersammler.
Sobald ein Käufer ein Gebot abgegeben hat, kann der Anbieter nur noch in besonderen Fällen sein Angebot zurücknehmen.
Beim Handy-Vertrag, beim Festnetzanschluss und beim Surfen im Internet sind Flatrates schon lange verbreitet. Doch inzwischen nutzen immer mehr Branchen den Pauschaltarif als Lockangebot.
Das Sonderangebot in der Zeitung klingt verlockend, doch am selben Tag noch ist das Produkt in dem betreffenden Laden ausverkauft. Zwar müssen Anbieter ihre Aktionsware für einen angemessenen Zeitraum vorrätig haben. Gegen einen Verstoß können sich Verbraucher aber kaum wehren.
Rabatt- oder Bonuskarten bringen Verbrauchern oft nur magere Preisnachlässe. Den eigentlichen Nutzen ziehen die Unternehmen, denn die versprechen sich vor allem Kundendaten, die bares Geld wert sind.
Abonnenten von Zeitungen und Zeitschriften müssen aufpassen: Nur selten lässt sich der Vertrag widerrufen.
Verstopftes Rohr, defekter Fernseher oder ein Auto, das nicht mehr fährt: In solchen Fällen sind guter Rat und schnelle Hilfe vom Fachmann lieb und teuer.