„Mit dem Verbot der ersten DocMorris-Filiale in Deutschland wird die starre Preispolitik auf dem Apothekenmarkt gefestigt“, bedauert Klaus Müller, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW, das heutige Urteil des Oberverwaltungsgerichts Saarlouis. In der Entscheidung wird der niederländischen Apothekenkette, die freiverkäufliche Medikamente bis zu 30 Prozent unterhalb der Herstellerempfehlung abgibt, der Betrieb einer Standortfiliale in Saarbrücken untersagt. Damit ist für DocMorris und andere ausländische Apothekenbetreiber der Weg zur Öffnung weiterer Präsenzapotheken in Deutschland auch in Zukunft versperrt. Die Verbraucherzentrale NRW hatte sich von der Zulassung des neuen Marktteilnehmers einen nötigen Anstoß zu mehr Wettbewerb versprochen - zum Wohle der Kunden: „Verbraucher können nur von unterschiedlichen Preisen bei frei erhältlichen Medikamenten profitieren, wenn solche auf dem Markt angeboten werden. Das ist bisher nicht der Fall.“
Das niederländische Unternehmen DocMorris, das bisher nur via Internet in Deutschland Medikamente vertrieb, hatte im Juli seine erste Standortapotheke in Saarbrücken eröffnet. Dafür erhielt die niederländische Kapitalgesellschaft zuvor von der Landesregierung des Saarlands mit Verweis auf europäisches Recht eine Betriebserlaubnis. Dagegen haben jedoch die Apothekerkammer des Saarlandes, der Deutsche Apothekerverband und drei saarländische Apotheker geklagt (AZ: 1 K 66/06). Eine einstweilige Verfügung gegen eine Niederlassung war bereits vom Landgericht Saarbrücken im August zurückgewiesen worden. Bei dieser erstgerichtlichen Auseinandersetzung stand lediglich die Frage, ob DocMorris unlauteren Wettbewerb betreibe, im Vordergrund. Über die eigentliche Zulassung wurde heute negativ entschieden. Das Urteil hat weit reichende Bedeutung, weil es um die Klärung ging, ob EU-Recht deutsches Apothekenrecht brechen darf. Die europäischen Vorschriften erlauben Apotheken - auch als Kapitalgesellschaften - eine freie Standortwahl innerhalb der Mitgliedstaaten. Das deutsche Recht lässt bislang nur hiesige Apotheker als persönliche Betreiber von Verkaufsstätten zu. Das wird nach heutigem Richterentscheid auch künftig so sein.
Grundsätzlich ist mit der Entscheidung das Problem einer weiteren Marktöffnung nicht vom Tisch. Da sich DocMorris auch weiterhin auf die Niederlassungsfreiheit in der EU berufen wird, geht der Streit vor dem Europäischen Gerichtshof in die nächste Instanz. Bis dahin sind deutsche Apotheker vor ausländischer Konkurrenz geschützt. Falls ein europäischer Richterspruch DocMorris und Co. in Deutschland doch noch Tür und Tor öffnet, pocht der Verbraucherzentralenvorstand darauf, dass für alle Apothekenbetreiber dieselben Spielregeln gelten: „Beratungsqualität, Versorgung in Notfällen und die flächendeckende Versorgung - insbesondere in den ländlichen Regionen - dürfen nicht gefährdet werden.“ Dazu gehört auch, dass der gesetzlich verankerte Kontrahierungszwang, der Apotheken verpflichtet, alle gesetzlich zugelassenen Medikamente bereitzuhalten, nicht aus wirtschaftlichen Gründen aufgeweicht wird. „Eine endgültige rechtliche Neuregelung muss dafür sorgen, dass der hohe deutsche Standard der Arzneimittelversorgung und Beratung der Apotheken aufrechterhalten wird“, fordert Müller. Der Vorstand der Verbraucherzentrale NRW spricht sich somit gegen eine völlige Freigabe des sensiblen Arzneimittelmarktes aus.
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