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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen

30.10.2006
Unerlaubte Telefonwerbung boomt ungebremst

Bei der Telefonwerbung verzeichnet die Verbraucherzentrale NRW täglich ungebremste Gesetzesverstöße: "Telekommunikationsunternehmen sind Spitzenreiter bei der Masche, potenzielle Kunden mit unerlaubten Werbeanrufen zu bombardieren. Gewinnspiel- und Lottofirmen belegen den zweiten Platz“, gibt Klaus Müller, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW, die vorderen Plätze eines Rankings bekannt, das die Verbraucherschützer in den beiden Monaten August und September zu unseriösen Werbeanrufen ermittelt haben. „Die derzeitige Rechtslage kann offenbar nichts gegen die Belästigungen von Vertretern und Call Centern ausrichten“, so Müller. Aus diesem Grund will die Verbraucherzentrale NRW in den kommenden Wochen mit Mitgliedern des Deutschen Bundestages ins Gespräch kommen, um ihnen Vorschläge für schärfere Sanktionen zur Eindämmung des unzulässigen Treibens am Telefon zu unterbreiten.

Denn obwohl seit zwei Jahren strikt verboten, ist unerwünschte Telefonwerbung nach wie vor Türöffner für den Vertrieb von Telefonverträgen, Glücksspielen, Versicherungen, Geldanlagen oder Reisen. Mehr als 12.000 verärgerte und verunsicherte Verbraucher beschweren sich jährlich bei der Verbraucherzentrale NRW über ungebetene Anrufe von Firmen, die ihnen Produkte und Dienstleistungen andrehen wollen. Bewerbung oder Anbahnung eines Geschäfts sind am Telefon jedoch nur erlaubt, wenn die Angerufenen vorab ihre Zustimmung erteilt haben. Doch weder die eindeutige Gesetzeslage noch drohende Ordnungsstrafen halten Unternehmen davon ab, diese illegale Marketingmethode weiter zu betreiben.

Grund genug für die Verbraucherzentrale NRW, um in einer landesweiten Aktion – mit finanzieller Hilfe des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz – über unseriöse Praktiken aufzuklären und die Betreiber des lästigen Telefonterrors aufzuspüren. Zwei Monate lang sollten genervte Verbraucher den örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW Fälle von unerwünschter Telefonwerbung melden.

Das Ergebnis: Mehr als 2.000 Beschwerden sind dort im August und September eingegangen –500 davon schriftlich auf eigens vorbereiteten Postkarten bzw. per E-Mail oder Brief. Jede fünfte Beanstandung in der Post gibt als lästigen Störer eine automatische Bandansage an, die keinen Aufschluss über die wahre Identität des Auftraggebers zulässt. 400 der schriftlichen Eingänge enthalten jedoch aufschlussreiche Hinweise: Die Telekommunikationsbranche bildet mit 153 Beschwerden über unerlaubte Werbeanrufe die Spitze. An zweiter Stelle werden in 87 Fällen Betreiber von Lotto- und Gewinnspielen genannt. Anschließend gesellen sich Finanzdienstleistungen (22 Fälle), Zeitungs- und Zeitschriftenabonnements (21 Fälle) und Reisen (15 Fälle) als unerbetene Anrufer hinzu.

Vier Unternehmen sind aufgrund der schriftlichen Beschwerden bereits rechtlich abgemahnt worden. „Doch erfolgreiche Unterlassungsverfahren gegen einzelne Unternehmen stoppen nicht deren unzulässiges Geschäftsgebaren“, kritisiert NRW-Verbraucherzentralenvorstand Müller. Er fordert „schlagkräftigere Sanktionen, um die ungebremste Flut unerlaubter Werbeanrufe künftig wirkungsvoller einzudämmen.“ Folgende Kernmaßnahmen sollen deshalb in den kommenden Wochen mit Bundestagsabgeordneten öffentlich diskutiert werden:

  • 1. Verbraucher sind auch dann an Verträge gebunden, wenn sie auf illegalem Wege angebahnt wurden. Die Betroffenen haben in der Regel weder ein Kündigungsrecht noch einen Anspruch auf Schadensersatz. Müller fordert dazu „eine Aufhebung der Vertragsbindung bei unzulässiger Werbung. Verbraucher müssen außerdem das Recht haben, auf Schadensersatz zu pochen.“
  • 2. Der 2004 gesetzlich eingeführte Anspruch auf Gewinnabschöpfung ist laut Müller ein purer Placebo-Paragraf: „Denn der mit unzulässiger Telefonwerbung erzielte Profit bleibt auch bei nachgewiesenen Verstößen bei den Unternehmen.“ Diese behaupten stets, Werbeanrufe gingen ohne ihr Wissen aufs Konto von übereifrigen Mitarbeitern. „Hier sind wirksamere rechtliche Regeln notwendig. Die Gewinnabschöpfung muss bereits greifen, wenn ein Unternehmen solche Praktiken zulässt.“
  • 3. Verbraucherverbände, die gegen die Betreiber vor Gericht ziehen, tragen derzeit das Prozesskosten-Risiko. Im Erfolgsfall fließen die abgeschöpften Unrechtsgewinne jedoch in den Bundeshaushalt. Das muss sich aus Sicht der Verbraucherzentrale NRW ändern: „Falls Verbraucherverbände bei vollem Risiko erfolgreich klagen, müssen ihnen auch die abgeschöpften Gewinne direkt zugute kommen.“

    Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, Mintropstraße 27, 40215 Düsseldorf
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-nrw.de/link264092A.html