Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat mit seiner heutigen Entscheidung (Az.: XI ZR 294/05) der Verbraucherzentrale NRW das Recht zugestanden, eine Sammelklage für eine Vielzahl geschädigter Karten-Kunden zu führen. Damit, so Klaus Müller, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW, sei “der Weg frei für ein Musterverfahren, das die Haftungsverteilung bei Karten-Missbauch und die Sicherheit der Zahlungskarten in Deutschland grundsätzlich klärt”.
Zum Hintergrund: Bei den Düsseldorfer Verbraucherschützern melden sich bis heute zahlreiche Verbraucher, deren Konten nach dem Diebstahl von EC- oder Kreditkarte durch Auszahlungen an Geldautomaten belastet worden waren - teilweise mit mehreren tausend Euro.
Obwohl die Geschädigten glaubhaft versicherten, die persönliche Identifikations-Nummer (PIN) stets geheim gehalten und niemandem sonst zugänglich gemacht zu haben, lehnten die Geldinstitute eine Haftung kategorisch ab und verwiesen auf die angebliche Sicherheit des PIN-Systems. Die Verbraucherschützer dagegen vermuten Lücken im System.
Mit einem neuen Klageinstrument - durch eine Änderung des Rechtsberatungsgesetzes seit Anfang 2002 ermöglicht - will die Verbraucherzentrale NRW höchstrichterlich klären lassen, ob eine solche Haftungsverweigerung rechtmäßig ist - oder ob Kunden nicht doch eine Erstattung zusteht.
Hierzu hat sich die Verbraucherzentrale NRW die Forderungen von 74 der bei ihr registrierten fast 1500 Geschädigten für Sammelklagen abtreten lassen und stellvertretend fünf Geldinstitute (Citibank AG, Deutsche Bank AG, EURO-Kartensysteme, Postbank AG und Stadtsparkasse Düsseldorf) auf 85.000 Euro Schadensersatz vor vier Landgerichten verklagt.
Während die Landgerichte Düsseldorf und Bonn sowie das Oberlandesgericht Frankfurt in umfangreiche Beweisaufnahmen eingestiegen sind, scherte überraschend ein Richter aus. Er sprach der Verbraucherzentrale das Recht ab, eine Sammelklage in diesen Fällen zu führen. Seine merkwürdige Begründung: Die Klage sei nicht im Interesse des Verbraucherschutzes. Nachdem ihm das Oberlandesgericht Düsseldorf beigepflichtet hatte, wurde das höchste deutsche Gericht zur Klärung angerufen.
Die Einschränkung der Klagerechte hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe mit seinem heutigen Urteil nun zurückgewiesen. Für Verbraucherzentralen-Vorstand Klaus Müller “eine richtungsweisende Entscheidung”. Nun nämlich könne unter anderem in den laufenden Prozessen geklärt werden, “ob die Sicherheitssysteme der Banken einer technischen Überprüfung durch Sachverständige standhalten”. Außerdem, so Müller, werden Auseinandersetzungen der Verbraucherzentralen bei Massenschäden oder bei Vertragsverletzungen z.B. im Energiebereich zukünftig erleichtert.
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