Ohne es zu ahnen, geben ungezählte Amazon-Kunden ihre Wunschzettel zu jedermanns Ansicht frei.
Dass Gudrun Klein (Name geändert) sich „99 Liebespositionen - Teil 1 und 2” wünscht, ist für so manchen im 45.000-Einwohner-Städtchen Erkelenz bei Mönchengladbach kein Geheimnis. Was der 32-jährigen Angestellten nicht bewusst ist: Die DVD ohne Jugendfreigabe steht beim Online-Versender Amazon auf ihrem „Wunschzettel” - und der ist für jedermann einsehbar.
Genauso zugänglich wie die „Wunschzettel” von 471 Merkel und 126 Stoiber, von 20.472 Müller und 8008 Meyer. Und vielen davon geht es wohl wie Hans Ebel (Name geändert). Der Moerser Student nutzt die Online-Liste „nur für mich selbst, um ein paar Bücher zwischenzuspeichern, die ich mir vielleicht irgendwann kaufen möchte“. Dass die Liste weltweit problemlos zu öffnen ist, war dem Studenten „so nicht klar”.
Dass sich selbst versierte PC-Nutzer schnell gläsern machen, liegt am System. Amazon bietet der Kundschaft verschiedene Speicherlisten: vom „Einkaufswagen” über die „Merkliste” bis hin zum „Wunschzettel”. Da die Listen nah beieinander auf der Web-Seite platziert sind, genügt ein unachtsamer Klick, damit Merkposten auf dem Wunschzettel landen.
Aber auch, wer den Zettel bewusst aktiviert, erlebt Überraschendes. Die Amazon-Anweisung „Wunschzettel anlegen - und anschließend Freunden und Verwandten mitteilen”, lässt nicht erwarten, dass die Liste mit der Voreinstellung „Für alle einsehbar“ gestartet wird. Amazon-Sprecherin Christine Höger behauptet dagegen: „Dies wird von unseren Kunden sehr geschätzt.”
Bisweilen auch von all zu neugierigen Surfern. Die nämlich müssen nur dem Suchfeld auf der Wunschzettel-Seite sowie der Empfehlung folgen: „Einfach Name oder E-Mail-Adresse eingeben.” Wer Glück hat, erfährt so in einem Aufwasch auch „Geburtsdatum ohne Jahresangabe sowie Stadt und Bundesland der Versandadresse”.
Verbraucherschützerin Beate Wagner fordert deshalb Amazon auf, „die problematische Voreinstellung aufzugeben” und Wunschzettel „stets ohne Publikumszugriff zu starten”. Wer seine Daten veröffentlichen will, solle das mit einem Extra-Klick bestätigen.
Solange das nicht geschieht, rät Juristin Wagner „allen Kunden, ihre Einstellungen zu überprüfen”. Immerhin lässt Amazon zu jeder Zeit die Wahl, ob ein Kunde seine Daten generell zugänglich macht oder nur bestimmten Personen.
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