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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen

06.12.2006
Reform der Gemeindeordnung: Verbraucherinteressen auf der Strecke geblieben

Kritik übt die Verbraucherzentrale NRW am jüngsten Beschluss der CDU-FDP-Koalition, die wirtschaftliche Betätigung öffentlicher Unternehmen einzu­schränken: „Wenn die Kommunen nur noch auf Aufgaben der reinen Daseinsvorsorge eingefroren werden, verzerrt das den Wettbewerb. Und Verbraucherinnen und Verbraucher müssen die Zeche zahlen“, warnt Vorstand Klaus Müller. Hintergrund: Im Koalitionsvertrag von CDU und FDP ist festgelegt, mit einer Reform von Paragraph 107 der Gemeinde­ordnung NRW „Privat“ vor „Staat“ Vorrang zu geben. Gestern haben sich die Koalitionspartner nach wochenlangen Verhandlungen darauf verständigt, dass Kommunen nur noch unternehmerisch tätig werden dürfen, wenn dafür ein „dringendes öffentliches Bedürfnis“ nachgewiesen wird.

„Grundsätzlich ist es für Verbraucher zweitrangig, ob Leistungen der Daseinsvorsorge in öffentlicher oder privater Trägerschaft erbracht wer­den“, erläutert Klaus Müller, „entscheidend ist es aus Verbrauchersicht vielmehr, in welcher Qualität und zu welchem Preis diese existentiellen Güter und Dienstleistungen zur Verfügung gestellt werden“, macht er beste Dienstleistungen zu günstigen Konditionen zur Messlatte. Hierfür sei jedoch eine gleichberechtigte Beteiligung öffentlicher wie privater Unternehmen am Wettbewerb eine wichtige Voraussetzung.

„Liberalisierung und Privatisierung bei bislang in öffentlicher Träger­schaft erbrachten Leistungen bedeuten nicht automatisch mehr Verbraucherrechte, preisgünstigere Angebote, höheres Qualitätsniveau oder höheren Gemeinwohlnutzen. Und sie befördern auch nicht zwangsläufig Angebotsvielfalt und Wahlfreiheit für Verbraucher, wenn aufgrund von Konzentrationsprozessen im Ergebnis wenige große Unternehmen Märkte beherrschen“, zeigt der Verbraucherzentralen-Vorstand auf. Müller warnt zudem davor, dass Privatisierung und Wett­bewerb bei Gütern und Dienstleistungen der öffentlichen Daseinsvor­sorge dazu führen könne, dass die Qualität der infrastrukturellen Ver­sorgung auf der Strecke bleibt. Gleichheit und Kontinuität des Angebots zähle aus Verbrauchersicht hierzu zum Beispiel ebenso wie ein erschwinglicher Preis, damit auch benachteiligte Bevölkerungsschichten nicht von der Nachfrage nach Dienstleistungen im Allgemeininteresse ausgeschlossen werden.

„Andererseits: Güter und Leistungen der Daseinsvorsorge durch öffent­liche Unternehmen bereitstellen zu lassen bedeutet nicht automatisch, dass damit mehr Kundennähe, eine höhere Effizienz oder mehr Umwelt­schutz garantiert ist“, berichtet Müller aus den Erfahrungen im Bera­tungsalltag, „bei privaten wie bei öffentlichen Unternehmen sind schwarze Schafe auszumachen, die Kunden übervorteilen oder Umwelt­schutzbestimmungen nicht ernst nehmen.“ Auch öffentliche Unterneh­men müssten nach präzise definierten Zielen und Rahmenbedingungen, Mindestanforderungen, sozialen Belangen und anderen Kriterien hin­sichtlich ihrer Leistungsqualität überprüft werden. „Wettbewerb muss genutzt werden, um Potenziale für Kostensenkungen und Effizienzsteigerungen bei hohen Standards zu erschließen“, gibt Müller als Marschroute aus Verbrauchersicht vor, „wer die öffentliche Unternehmen hier aus­schließt, schränkt nicht nur die wirtschaftliche Freiheit der Kommunen ein, sondern stellt auch Verbraucherinteressen ins Abseits.“

Das ausführliche Positionspapier der Verbraucherzentrale NRW zur Reform des Paragraphen 107 Gemeindeordnung gibt es im Internet unter www.vz-nrw.de/kommunen.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V., Mintropstraße 27, 40215 Düsseldorf
Sie finden es im Internet unter: http://www.vz-nrw.de/link274912A.html