Die gestrige Entscheidung der Deutschen Bahn AG, den Zugverkehr in Deutschland einzustellen, war aus Sicht der Verbraucherzentrale NRW richtig und unvermeidbar. Aus rechtlicher Sicht sind die Auswirkungen des Orkans "Kyrell" als Höhere Gewalt einzustufen. Für Bahnreisende heißt das, dass sie keine Ansprüche aus der Kundencharta der DB AG haben, die Fahrgästen bei Verspätungen von mehr als 60 Minuten eine Teilerstattung des Fahrpreises gewährt. Gleiches gilt in Bezug auf die Mobilitätsgarantie von Verkehrsverbünden.
Vor diesem Hintergrund ist es lobenswert, dass die Bahn auf Kulanzbasis Taxigutscheine ausgestellt und im Rahmen ihrer Möglichkeiten Übernachtungsplätze bereitgestellt hat. Fahrgäste, die auswärts übernachten mussten, haben keinen Rechtsanspruch auf die Übernahme der Hotelkosten. Soweit Einzelfälle aus der Vergangenheit überhaupt vergleichbar sind, ist hier über den Kundendialog der DB zumindest eine Teilerstattung oder ein Reisegutschein auf Kulanzbasis möglich.
Anders sieht es für Fahrgäste mit gültigem Einzelfahrschein aus, die ihre Fahrt nicht mit dem Zug fortgesetzt oder gar nicht erst angetreten haben. Die Verbraucherzentrale NRW appelliert an die Deutsche Bahn, bei der Fahrpreiserstattung auf die sonst üblichen 15 Euro Bearbeitungsgebühr zu verzichten.
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