Die Verbraucherzentrale NRW zieht gegen eine Klausel der Bausparkasse Wüstenrot vor Gericht, die die Kosten für teure Gutachten zur Wertermittlung einer Immobilie auf die Kunden abwälzt. Falls die Klausel kippt, stehen Geldinstituten Rückforderungen in Millionenhöhe ins Haus.
520 Euro forderte die Wüstenrot AG vom Kunden: für die Anfertigung eines Wertgutachtens für eine Eigentumswohnung von 95-Quadratmeter in Düsseldorf. Das Gutachten ist für die Bausparkasse stets Voraussetzung für die Gewährung eines Darlehens – unabhängig davon, ob es später wirklich ausgezahlt wird. Doch nicht einmal einen Blick in die vom Kunden bezahlte Bewertung mochte Wüstenrot gewähren – geschweige denn, sie herausgeben.
So geht es hier zu Lande in der Regel zu, wenn Geldinstitute für so genannte Beleihungswertgutachten zur Kasse bitten. Per Allgemeiner Geschäftsbedingung gestehen sich die Geldverleiher das Recht für das kundenfeindliche Prozedere zu. Dabei geben sie wie etwa Wüstenrot offen zu, dass die “Gutachten ausschließlich für interne Zwecke erstellt“ werden.
Damit soll nun nach Meinung der Verbraucherzentrale NRW Schluss sein. Die Düsseldorfer Konsumentenschützer haben beim Landgericht Stuttgart (Aktenzeichen.: 20 O 9/07) Klage gegen Wüstenrot erhoben. Dort soll in einem Musterprozess entschieden werden, ob die merkwürdige Beleihungs-AGB einer rechtlichen Prüfung standhält. Für Verbraucherjurist Hartmut Strube jedenfalls ist es “ein Unding, dass Kunden per Klausel verpflichtet werden, das Eigentum an einem von ihnen bezahlten Wertgutachten an die Bausparkasse zu übertragen“. Strube verweist auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs (Az.: XI ZR 197/00) über die Kosten bei geplatzten Lastschriften. Darin legten die obersten Richter fest, dass Banken nur Kosten berechnen dürfen, wenn für den Kunden eine Dienstleistung erbracht werde. Die kann Strube bei der Erstellung eines Wertgutachtens partout nicht erkennen: “Das Gutachten dient allein dem finanzierenden Institut, sein eigenes Risiko abzuschätzen.“
Damit nicht genug. Auf den Prüfstand soll auch eine Klausel, die die Höhe des Entgeltes für die Wertermittlung prozentual festlegt. Die Folge: Je höher die Schätzung, um so mehr muss der Kunde berappen. Dabei ist es für Strube “nicht automatisch so, dass bei teuren Objekten das Gutachten aufwendiger ist als bei preiswerteren“.
Besonders wichtig ist das Urteil für Kunden, die in den vergangenen Jahren Hunderte von Euro für ein Wertgutachten bezahlen mussten. “Sollte die Klausel vor Gericht kippen“, so Verbraucherjurist Strube, “können sie das Geld retour fordern“.
Damit Ansprüche nicht verjähren, sollte Banken und Bausparkassen frühzeitig die Rückforderung bekannt gegeben werden. Wie’s geht, zeigt ein Musterbrief.
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
