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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen

01.02.2007
Nichtraucherschutz höchstes Gut

Die Verbraucherzentrale NRW unterstützt den jüngsten Appell der Europäischen Kommission in punkto Nichtraucherschutz und fordert ein generelles Rauchverbot in allen öffentlichen Räumen – und zwar ohne Unterschied in Gaststätten, Kneipen und Diskotheken: „Eine Unterscheidung in Gaststätten, die künftig nur noch ohne blauen Dunst betrieben werden dürfen, und Kneipen, in denen weiterhin gequalmt wird, ist unsinnig, weil sie zu viel Spielraum für Ausnahmeregelungen enthält“, erklärt Klaus Müller, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW. Die politisch Verantwortlichen in Bund und Ländern sollten stattdessen einheitlich Partei im Interesse eines allumfassenden Gesundheitsschutzes ergreifen und dem Tabakkonsum strikt die rote Karte zeigen: „Alles andere ist nur ein fauler Kompromiss!“

Die Erfahrungen in anderen Ländern zeigten, dass ein rigoroses Rauchverbot im öffentlichen Raum nicht zu Umsatzeinbußen von Kneipiers und Restaurantbetreibern geführt habe, bekräftigt Müller seinen Vorstoß auch noch mit einem weiteren Argument: „Fadenscheinige wirtschaftliche Begründungen dürfen der Fortführung gesundheitsschädigender Praktiken von daher keinen Vorschub leisten.“ Der NRW-Verbraucherzentralenvorstand appelliert vor allem an die Verantwortung der schwarz-gelben Koalition in Nordrhein-Westfalen: „Die Landesregierung sollte sich zu einem umfassenden Nichtraucherschutz bekennen und diese Haltung im Kampf um eine bundeseinheitliche Lösung auch zum Ausdruck bringen. Freiwillige Selbstverpflichtungserklärungen etwa der Gastronomie reichen nicht aus.“

Auch die Bundesregierung dürfe den drängenden, aber unpopulären Regelungsbedarf nicht einfach auf die Länder abwälzen. „Der Bund kann bereits über eindeutige Regelungen in der Arbeitsstättenverordnung und veränderte Vorschriften zum Arbeitsschutz einen erheblichen Beitrag zum Nichtraucherschutz leisten“, so die Verbraucherzentrale NRW. Bislang ist zwar das Recht auf einen rauchfreien Arbeitsplatz garantiert, allerdings nur soweit wie „die Natur des Betriebs und die Art der Beschäftigung es zulassen“. Mit diesem Gummiparagraf haben Gaststätten und Betriebe mit Kundenkontakten immer noch eine Hintertür offen, die Mitarbeiter und Gäste ungehindert krebserregende Stoffe einatmen lässt.

Gesundheit ist ein hohes Gut und deren Erhalt ein elementares Ziel jeglicher Aufklärungskampagnen. Um eine generelle Einsicht in öffentliche Rauchverbote zu stärken, müssen Betriebe ebenfalls stärker in die Pflicht genommen werden. „Rauchende Mitarbeiter sollten an ihrem Arbeitsplatz ausdrücklich auf die Vorbeugungs- und Entwöhnungsprogramme der gesetzlichen Krankenkassen hingewiesen werden.“


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, Mintropstraße 27, 40215 Düsseldorf
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-nrw.de/link295562A.html