Etwa 40.000 Ehepartner von Versicherten in der Knappschaft, die zusätzlich selbst krankenversichert sind, müssen sich sputen. Zum 1. April sollen ihnen komfortable Extras gestrichen werden, die bisher von der Krankenversicherung der Bergleute auch für diese spezielle
Gruppe freiwillig übernommen wurden. „Doch wer von den Betroffenen im Ernstfall auf Chefarztbehandlung und Zweitbettzimmer im Krankenhaus nicht verzichten möchte, kann noch rasch bis zum 31. März einen Antrag auf Gewährung der Zusatzleistung stellen – künftig jedoch auf eigene Kosten“, hat die Verbraucherzentrale NRW für selbstversicherte Ehepartner einen Tipp zur Schadensbegrenzung parat.
Grund für die Streichung der bislang großzügigen Regelung: Ab 1. April wird die traditionelle Bergmannskasse, die ihren Mitgliedern und deren Ehepartnern gegen einen geringen Aufpreis eine Reihe komfortabler Leistungen bot, in eine normale – gesetzliche – Krankenkasse überführt. Damit steht die Knappschaft künftig jedem Versicherten offen. Gleichzeitig fallen für neue Mitglieder ab 1. April alle Zusatzprivilegien wie Chefarztbehandlung und stationäre Unterbringung in Zweibettzimmern weg. Für Altmitglieder und deren mitversicherte Ehegatten, die über kein bzw. nur über ein geringes eigenes Einkommen (bis zu 350 Euro) verfügen, gilt die alte Regelung jedoch weiterhin. „Aber Angehörige mit eigenem Einkommen, die bislang auch beitragsfrei von den komfortablen Zusatzleistungen profitierten – selbst wenn sie nicht Versicherte der Knappschaft sind, gucken künftig in die Röhre“, erklärt die Verbraucherzentrale NRW.
Nach Auskunft der Knappschaft sind von der Streichung rund 40.000 von 1,4 Millionen Versicherten betroffen. Sie trifft die neue Regelung besonders hart. Denn seit 18 Jahren konnten sich auch selbstversicherte Ehegatten auf die großzügige Leistung, die ihnen ohne zusätzliche Gesundheitsprüfung gewährt wurde, verlassen. Folglich haben die meisten auf den Abschluss einer weiteren Zusatzversicherung verzichtet. „Diese Art der Vorsorge ist für viele Betroffene aufgrund ihres Alters und ihrer gesundheitlichen Verfassung jetzt jedoch zu spät“, so die Verbraucherzentrale NRW. Sie rät vor diesem Hintergrund, „schriftlich Widerspruch einzulegen.“ Ehegatten, die eigenständig in der Knappschaft versichert sind, sollten zudem bis zum 31. März einen eigenen Antrag auf Zahlung von Zusatzleistungen stellen. Diese Extras sind zu einem geringen Teil des Beitragssatzes zu haben und werden ohne Altersbeschränkung oder Gesundheitsprüfung gewährt.
Weitere Information und Hilfe für Knappschaftsangehörige bieten die Gesundheitsberatungen der Verbraucherzentrale NRW in Bochum, Essen, Kamen, Lünen, Mülheim, Oberhausen und Recklinghausen an. Ein Musterbrief hilft den Fortbestand der Zusatzleistungen fristgerecht zu sichern.
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