Exakte Angaben zum Energieverbrauch suchen Kunden beim Kauf von Waschmaschinen oder Geschirrspülern oft immer noch vergebens. „Ein Teil der Händler ignoriert die gesetzlich vorgeschriebene Energiekennzeichnung von Haushaltsgeräten oder patzt bei der Umsetzung“, so das Fazit eines Checks, den die Verbraucherzentrale NRW in Fachgeschäften und bei Katalog- und Internetanbietern durchgeführt hat. Bei 120 der insgesamt 131 untersuchten Händler wurden teilweise gravierende Mängel bei der Umsetzung der Energieverbrauchskennzeichnungspflicht festgestellt. „Dass die Verbrauchsangaben bei Waschmaschine und Co. Kunden keine hundertprozentige Hilfe sind, um Energiespargeräte zu kaufen, kann jedoch nicht allein den Händlern, sondern muss auch dem Gesetzgeber angelastet werden“, kritisiert die Verbraucherzentrale NRW. Sie fordert schon seit Jahren eine gebrauchstauglichere Kennzeichnung, „die Händler motiviert, ihre Ware exakt auszustatten und Verbrauchern die nötige Orientierung zum Energiesparen liefert.“
Farbige Aufkleber, bestehend aus einem Grundetikett mit Datenstreifen, sollen Käufern helfen, die Strom- und somit Geldsparer unter den Kühl- und Gefrierschränken, Geschirrspülern und Backöfen sowie bei Waschmaschinen und Wäschetrocknern quasi „auf einen Blick zu erkennen“: Ein schwarzer Pfeil markiert einen von sieben grün-gelb-roten Balken mit den Buchstaben von A bis G. Während Klasse A für einen Stromsparer grünes Licht anzeigt, schaltet die Klasse G bei Energieverschwendern auf rot. 1998 wurde die EU-Richtlinie, auf der die skizzierte Kennzeichnung basiert, für den deutschen Handel umgesetzt.
Auf mehr als 20.000 Haushaltsgeräten – im Küchenstudio über Elektrogroßmärkte bis hin zu Internet- und Katalogangeboten – fahndeten die Verbraucherschützer nach der korrekten Anbringung des Energie-Labels. Bei rund 16 Prozent in 120 untersuchten Läden waren die farbigen Etiketten auf den Geräten zwar vorhanden, allerdings nicht wie vorgeschrieben außen deutlich sichtbar angebracht. Bei einem Fünftel fehlten Label oder der Datenstreifen mit den technischen Geräteangaben komplett. Dass zwei Drittel der Ware im Geschäft ordnungsgemäß gekennzeichnet war, können die großen Elektrofachmärkte (96,2 Prozent Befolgung) und Elektrofachgeschäfte (73,2 Prozent) als Plus verbuchen. Bei ihnen hatten die Tester nur wenig zu beanstanden. Mit 41 Prozent hinkten Einrichtungshäuser bei der exakten Kennzeichnung deutlich hinterher. Und nur ein mattes Ergebnis (24,7 Prozent) brachte der Blick in Küchenstudios. Ein unterschiedliches Gefälle auch beim Fernabsatz: Die Katalogwaren von drei zentralen Anbietern waren zu 91,8 Prozent vollständig und korrekt mit Energieverbrauchsangaben versehen; die Angebote im Internet (acht Händler) dagegen nur zu 62,3 Prozent.
Sämtliche Händler wurden auf die Mängel hingewiesen und um entsprechende Nachbesserung bzw. Korrektur gebeten. Drei Einzel- und zwei Internethändler kamen der Aufforderung nicht nach und wurden von der Verbraucherzentrale NRW erfolgreich abgemahnt.
Nach Angaben der Anbieter hat die Bedeutung der Energiekennzeichnung bei der Kundenberatung und beim Verkauf von Haushaltsgeräten inzwischen nur noch einen geringen Stellenwert. 96 Händler gaben dies an. Den Grund des nachlassenden Faibles fürs Energie-Label sieht die Verbraucherzentrale NRW in der mangelnden Aussagekraft der einzelnen Verbrauchsstufen: „Die Einteilung in die gültigen Effizienzklassen basiert auf einem europaweit gültigen Kennzeichnungskompromiss aus den neunziger Jahren und ist ziemlich veraltet.“ Zu viele Haushaltsgeräte tummeln sich inzwischen in der Spitzenklasse A. Bei Kühl- und Gefriergeräten sogar unter den verwirrenden Bezeichnungen A+ und A++. „Um aus den inhaltlich laxen und in die Jahre gekommenen Energie-Aufklebern eine aussagekräftige Orientierungshilfe für Verbraucher zu machen, müssen die Anforderungen an das europaweit gültige Energieverbrauchs-Label aktualisiert und vor allem verschärft werden, damit nur tatsächlich energiesparende Haushaltsgeräte eine Spitzenbewertung erhalten“, fordert die Verbraucherzentrale NRW in Richtung EU-Parlament, welches die dringend notwendige Überarbeitung der gesetzlichen Vorgaben für seine Mitgliedstaaten seit Jahren aussitzt.
Die Studie zur „Verbesserung der Kennzeichnung von Haushaltsgeräten gemäß Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung EnVKV“ steht als Download zur Verfügung.
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