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Verbraucherschutzstiftung

Verbraucherschutzstiftung

Die gemeinnützige Verbraucherschutzstiftung in NRW bietet Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, privates Vermögen für Aufgaben des Verbraucherschutzes zur Verfügung zu stellen. Sie können dadurch Mitverantwortung für die Stärkung und Weiterentwicklung von Aktivitäten in diesem wichtigen gesellschaftlichen Handlungsfeld übernehmen und durch ihr finanzielles Engagement eine sinnvolle Arbeit für die Interessen von Verbraucherinnen und Verbrauchern sichern. Mit 10.000 Euro Stiftungskapital als Grundstock vom Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes NRW ausgestattet, ist es Ziel der Stiftung, durch Beiträge von Bürgerinnen und Bürgern das Fundament zu legen, um weitere wichtige Vorhaben im Verbraucherschutz in NRW für die Menschen in unserem Land voranzubringen.

Die Verbraucherschutzstiftung in NRW hat jedoch keineswegs die Funktion eines bloßen Geldgebers, von dem Ersatzleistungen größeren Umfangs für ausbleibende staatliche Mittel erwartet werden. Vielmehr sollen durch sie auch neue Perspektiven eröffnet und Aktivitäten eingeleitet werden, die dazu beitragen, den Verbraucherschutz in NRW auszuweiten und zu verbessern. Hierzu kann die Stiftung zum Beispiel Veranstaltungen initiieren oder Gutachten in Auftrag geben.

Helfen Sie

  • Spenden:
    Mit Spenden auf das Konto 816 14 00 der Verbraucherschutzstiftung NRW bei der Bank für Sozialwirtschaft, BLZ 370 205 00, können Sie Projekte der Verbraucherarbeit in Nordrhein-Westfalen zielgerichtet unterstützen.

  • Erbschaften und Legate
    Das deutsche Erbrecht sieht vor, dass Erblasser ihren Nachlass nach ihren eigenen Vorstellungen aufteilen oder auch einen Alleinerben einsetzen können ("Testierfreiheit") Hierfür muss jedoch in beiden Fällen ein Testament verfasst werden: Dabei kann auch die Verbraucherschutzstiftung in NRW als gemeinnützige Einrichtung bedacht werden. So kann die Verbraucherschutzstiftung in einem Testament als alleinige Erbin oder als Miterbin des Nachlasses eingesetzt werden. Mit einem Legat vermacht der Erblasser in seinem Testament der Verbraucherschutzstiftung in NRW eine von ihm gewählte Summe. Diese kann er der Stiftung entweder zu einer satzungsgemäßen Nutzung oder für einen besonderen, von ihm gewählten Zweck, zum Beispiel für bestimmte Aktivitäten wie Informationskampagnen oder Untersuchungen, vermachen.

    Satzung: Die Satzung der Verbraucherschutzstiftung in NRW können Sie hier herunterladen.

    Kontakt: Weitere Fragen zur Verbraucherschutzstiftung in NRW beantworten wir Ihnen gern: telefonisch unter 02 11/ 38 09 200 oder per E-Mail.
  • TitelDok.-TypGröße
    Satzung der Verbraucherschutzstiftung in NRWSatzung der Verbraucherschutzstiftung in NRW.pdf PDF37.5 KB
    Jahresabschluss 2008 der VerbraucherschutzstiftungJahresabschluss 2008 der Verbraucherschutzstiftung.pdf PDF4.5 KB
    Jahresabschluss 2009 der VerbraucherschutzstiftungJahresabschluss 2009 der Verbraucherschutzstiftung.pdf PDF60.5 KB
    Jahresabschluss 2010 der VerbraucherschutzstiftungJahresabschluss 2010 der Verbraucherschutzstiftung.pdf PDF80.2 KB


    Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
    Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V., Mintropstraße 27, 40215 Düsseldorf
    Sie finden es im Internet unter: http://www.vz-nrw.de/link321892A.html