Das Landgericht Stuttgart (Aktenzeichen.: 20 O 9/07, nicht rechtskräftig) hat eine Klausel der Bausparkasse Wüstenrot, die die Kosten für teure Gutachten zur Wertermittlung einer Immobilie auf die Kunden abwälzt, gekippt. Die Klage hatte die Verbraucherzentrale NRW angestrengt. Geldinstitute müssen nun mit Forderungen in Millionenhöhe rechnen.
Zum Hintergrund: 520 Euro forderte die Wüstenrot AG vom Kunden für die Anfertigung eines Wertgutachtens für eine Eigentumswohnung von 95-Quadratmeter in Düsseldorf. Das Gutachten ist für die Bausparkasse stets Voraussetzung für die Gewährung eines Darlehens – unabhängig davon, ob es später wirklich ausgezahlt wird. Doch nicht einmal einen Blick in die vom Kunden bezahlte Bewertung mochte Wüstenrot gewähren – geschweige denn, sie herausgeben.
So geht es in der Regel zu, wenn Geldinstitute für so genannte Beleihungswertgutachten zur Kasse bitten. Per Allgemeiner Geschäftsbedingung gestehen sich die Geldverleiher das Recht für das kundenfeindliche Prozedere zu. Dabei geben sie, wie etwa Wüstenrot, offen zu, dass die „Gutachten ausschließlich für interne Zwecke erstellt" werden.
Damit soll nun nach dem Urteil des Landgerichtes Stuttgart Schluss sein. Durch die beanstandete Klausel „wird der Verbraucher unangemessen benachteiligt", monierten die Richter. Denn Kosten dürften nicht auf Dritte abgewälzt werden, „indem gesetzlich auferlegte Pflichten in Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu individuellen Dienstleistungen gegenüber Vertragspartnern erklärt werden". Da die Wertermittlung des Pfandobjektes zudem „nur im eigenen Interesse des Verwenders" der Klausel liege, verneinten die Richter die Möglichkeit, ein Sonderentgelt zu kassieren.
Werden die Kosten für die Wertermittlung in Folge der Entscheidung zukünftig im Effektivzins eingerechnet und ausgewiesen, ergibt sich nach Meinung der Verbraucherzentrale NRW für Kunden eine bessere Vergleichbarkeit der am Markt angebotenen Konditionen. Das gilt insbesondere für Institute, die schon heute auf Entgelte für Gutachten verzichten.
Besonders wichtig ist das Urteil für Kunden, die in den vergangenen Jahren Hunderte von Euro für ein Wertgutachten bezahlen mussten. Die Verbraucherzentrale NRW empfiehlt ihnen, „das Geld zurückzufordern".
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