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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen

Lautsprechersymbol O-Ton23.05.2007
Neues Internet-Forum „Stopp den Lockvogel!“
Lockvogel-Angeboten die Flügel stutzen

Das saubillige Notebook im Elektromarkt, die aktuellen Kinderbermudas zum Minipreis beim Discounter, die unschlagbar günstige Bohrmaschine im Baumarkt – beinah täglich lockt die Werbung preisbewusste Kunden, sich lange vor Geschäftsöffnung geduldig in Warteschlangen einzureihen. Nur allzu oft müssen sie dann jedoch erfahren, dass sich das reißerisch angepriesene Schnäppchen als weißer Rabe erweist: Die Verbraucherzentrale NRW verzeichnet eine Flut an Beschwerden, weil Käufer beim Run auf Sonderangebote leer ausgingen. Mit „Stopp den Lockvogel!“ schaltet sie jetzt im Internet ein
Beschwerdeforum frei, bei dem enttäuschte Schnäppchenjäger Dampf ablassen können, wenn Angebote mal wieder schon nach wenigen Minuten oder Stunden ausverkauft waren. „Wir wollen diesem Dauerärgernis die Flügel stutzen“, verspricht NRW-Verbraucherzentralen Vorstand Klaus Müller.

Wenn Aktionswaren flugs ausverkauft sind, steht der Kunde ohne rechtliche Handhabe da: Er kann vom Händler weder eine Nachbestellung noch den Erhalt der Ware zum angegebenen Preis verlangen. „Zwar können Verbraucherverbände Anbieter wegen irreführender Werbung abmahnen, doch müssten sie für jede Werbung und jede Produktgruppe einzelne und auch immer wieder neue Verfahren einleiten“, kennzeichnet Müller eher flügellahme Instrumentarien, um der Lockvogelwerbung Einhalt zu gebieten. Mit dem Internet-Forum „Stopp den Lockvogel!“ gibt die Verbraucherzentrale NRW enttäuschten Schnäppchenjägern nun die Möglichkeit, fehlgeschlagene Kaufversuche mitzuteilen: In einer Datenbank werden – von der Werbung über das tatsächliche Angebot bis zu Reaktionen des Verkaufspersonals – alle wichtigen Informationen erfasst. „Wer vergeblich auf Schnäppchenfang ging, kann seinen Unmut hier kundtun“, erhofft sich der Vorstand von einer regen Nutzung Markt bereinigende Wirkung: „Unternehmen, die am häufigsten auffallen und deren Werbepraxis ein strategisches Vorgehen vermuten lässt, werden wir abmahnen.“

Nicht zuletzt setzt die Verbraucherzentrale NRW auf den Öffentlichkeitseffekt: „Keinem Anbieter kann es daran gelegen sein, in unserem Internet-Forum als unseriöser ‚(Lock-)Vogel’ geoutet zu werden. Wir erwarten daher, dass Unternehmen bei der Bevorratung von Aktionswaren gründlich nachbessern.“
Auch will die Verbraucherzentrale NRW gesetzgeberische Aktivitäten anschieben, um Kunden besser vor Lockvögeln zu schützen: klarere gesetzliche Regelungen zur Bevorratungspflicht oder eine Verpflichtung der Unternehmen, das beworbene Produkt zum genannten Preis zu beschaffen, sind dabei die zentralen Forderungen.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, Mintropstraße 27, 40215 Düsseldorf
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-nrw.de/link323432A.html