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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen

05.06.2007
Gaststätten-Gütesiegel "Smiley"

Mit dem Gaststätten-Gütesiegel "Smiley" können ab heute – im Rahmen eines bundesweit einmaligen Pilotprojekts des nordrhein-westfälischen Verbraucherschutzministeriums – Restaurants, Kneipen und Cafés in neun NRW-Städten und Kreisen ihre Gäste am Eingang freiwillig auf ihr gutes Abschneiden bei unangemeldeten Lebensmittelkontrollen hinweisen. "Punkt, Punkt, Komma, Strich – fertig ist das Lachgesicht" ist ein Schritt in die richtige Richtung, greift nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW jedoch zu kurz.
"Zwar ist es begrüßenswert, dass sich Verbraucher endlich unkompliziert anhand eines Siegels über den Hygienestandard von Gaststätten orientieren können. Doch geben die von den amtlichen Lebensmittelkontrolleuren festgestellten zahlreichen Verstöße gegen Hygienevorschriften Anlass genug, statt der freiwilligen Kennzeichnung eine verpflichtende Veröffentlichung der Kontrollergebnisse durch die Betriebe zu fordern", macht sich NRW-Verbraucherzentralen-Vorstand Klaus Müller für weitergehende Transparenz und mehr vorbeugenden Verbraucherschutz stark.
"In Gaststätten mit Smiley-Siegel kann man zwar beruhigt speisen, doch der Umkehrschluss funktioniert nicht. Wo die Plakette mit dem Lächeln für die Hygiene fehlt, können Verbraucher derzeit nicht erkennen, ob der Betrieb aufgrund schlechter Untersuchungsergebnisse kein Siegel bekommen hat, noch nicht kontrolliert wurde oder die Ergebnisse einfach nicht bekannt geben will", fordert Klaus Müller mindestens in einem zweiten Schritt ein differenzierteres Bewertungssystem nach dänischem Vorbild ein.
In Dänemark ist es Gaststätten und anderen Lebensmittelbetrieben seit 2002 gesetzlich vorgeschrieben, die Kontrollergebnisse der Lebensmittelüberwachung in einem vierstufigen Bonus-Malus-System zu veröffentlichen. "Dass Unternehmen auch unbefriedigende oder mangelhafte Beurteilungen bekannt geben müssen, ermöglicht nicht nur Verbrauchern einen differenzierten Vergleich und eine qualitätsorientierte Auswahl, sondern motiviert Betriebe auch, bei den Hygienekontrollen gute Noten zu erzielen", berichtet der Vorstand von den positiven Erfahrungen mit Doppeleffekt, "2005 erhielten nur rund zwei Prozent der Unternehmen in Dänemark eine 'saure Miene' in Sachen Hygiene." Zudem gewährleiste die obligatorische Beteiligung der Betriebe gleiche Wettbewerbsbedingungen.
Neben der Orientierung an dem erfolgreichen dänischen Vorbild fordert die Verbraucherzentrale NRW außerdem, die Vergabe des Hygiene-Gütesiegels künftig auf sämtliche Betriebe des Lebensmittelsektors – zum Beispiel auch die Fleischverarbeitung – auszudehnen.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, Mintropstraße 27, 40215 Düsseldorf
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-nrw.de/link326292A.html