Nach dem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs vom 13. Juni 2007 zur Billigkeitskontrolle von Gaspreiserhöhungen rät die Verbraucherzentrale NRW allen Gas- und Stromkunden zum offensiven Widerspruch: „Weil die obersten Richter eine gerichtliche Überprüfung der Gaspreise nur unter bestimmten Bedingungen zugelassen haben, bedeutet die Entscheidung für Verbraucher im Klartext, gegen jede Preiserhöhung Widerspruch einzulegen und die Erhöhung entweder unter Vorbehalt zu zahlen oder die Preis zu kürzen“, erklärt Klaus Müller, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW. Das gelte, weil sich die BGH-Entscheidung auf den Strommarkt auswirkt, auch für die zu erwartenden Strompreiserhöhungen zum 1. Juli 2007. Zudem: Die Frage, ob Versorger für ihre Preiserhöhungen überhaupt eine wirksame Rechtsgrundlage haben, ist in der BGH-Entscheidung nicht geklärt.
Verbraucher können – so hat der Bundesgerichtshof in seinem Urteil VIII ZR 36/06 entschieden – die Erhöhung von Gaspreisen gerichtlich kontrollieren lassen. Vorausgesetzt, sie haben die Erhöhung spätestens nach der Jahresabrechnung beanstandet. Bei der gerichtlichen Überprüfung außen vor bleibe jedoch der Anfangspreis, der im Gasliefervertrag vereinbart worden sei. Und: Gebe ein Versorger nur seine gestiegenen Bezugskosten an die Kunden weiter, sei eine Klage aussichtslos. „Aus Verbrauchersicht müssen Versorger aber mehr tun als die bloße Weitergabe gestiegener Bezugskosten nur zu behaupten“, moniert der NRW-Verbraucherzentralen-Vorstand, „vielmehr müssen Kunden hierfür nachprüfbare Unterlagen an die Hand bekommen“, fordert er Instrumente für mehr Transparenz.
Weil der Bundesgerichtshof die Kontrolle der Angemessenheit allein nur auf Tariferhöhungen, aber nicht auf den gesamten Gaspreis anwendet und er zudem voraussetzt, dass nur diejenigen Verbraucher die Billigkeit von Gaspreisen gerichtlich überprüfen lassen können, die Preiserhöhungen widersprochen haben, rät die Verbraucherzentrale NRW vorsorglich zum offensiven Widerspruch: „Nur wer sich wehrt, geht nicht leer aus, wenn ein Gericht Gaspreise eines Versorgers für unbillig erklärt!“
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