Unter der Geschäftsbezeichnung „Verbraucherschutzhilfe“ kassiert ein Unternehmen bundesweit ahnungslose Hörer mit einer perfiden Masche am Telefon ab. Unter dem Vorwand, gegen eine Gebühr von 39,95 Euro mit einem Eintrag in eine Sperrliste einen Schutz vor lästigen Telefonanrufen zu bieten, verstößt der dubiose Anbieter selbst gegen das Verbot der unlauteren Telefonwerbung. Die Verbraucherzentrale NRW warnt davor, auf die üble Gaunerei hereinzufallen und persönliche Kontoverbindungen an den vermeintlichen „Verbraucherschützer“ an der Strippe weiterzugeben. „Niemand darf wegen eines gewerblichen Angebots ungefragt angerufen werden. Aber einen wirksamen Schutz gegen unerbetene Anrufe gibt es bislang nicht. Teilweise geben sich Anrufer der Verbraucherschutzhilfe als Mitarbeiter der Verbraucherzentrale aus und treiben Schindluder mit unserem guten Namen“, warnt die Verbraucherzentrale NRW: „Wer seine Kontonummer zur Abbuchung der Schutzgebühr preisgegeben hat, sollte schleunigst reagieren und den abgebuchten Betrag von seiner Bank zurückbuchen lassen.“
Achtung: Die „Verbraucherschutzhilfe“ operiert in Nordrhein-Westfalen auch unter den Geschäftsbezeichnungen "SDW J@-Net, J. Bandun" und unter "SDW". Mit der ähnlich klingender Bezeichnung "J@-Net-Nord GmbH" ist sie in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern ebenfalls nach dem gleichen illegalen Muster vorgegangen.
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