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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen

16.07.2007
Stichprobe der Verbraucherzentrale NRW in Bau- und Elektromärkten:
Zu Klimageräten beraten Händler häufig miserabel

Mobile Klimageräte gehen im Handel weg wie warme Semmeln. Doch die Beratung in Bau- und Elektromärkten ist oftmals miserabel. Viel heiße Luft statt cooler Informationen verbreiteten Verkäufer bei einer Stichprobe der Verbraucherzentrale NRW in 20 Bau- und Elektromärkten.

„Erfrischende Kühle mit einem Klick“ - das verspricht die Werbung. Mobile Klimageräte, die „überall ruckzuck zu installieren“ seien, funktionieren wie ein Kühlschrank. Die Hitze wird aus dem Wohnraum nach draußen transportiert. Drinnen soll fix „ein Wohlfühlklima“ entstehen.

Doch was ist tatsächlich möglich bei den bis zu 100.000-mal im Jahr verkauften Monoblock-Geräten? Mit drei zentralen Fragen zu Kühlleistung, Stromverbrauch und Geräuschentwicklung konfrontierte die Verbraucherzentrale NRW Verkäufer in 20 Bau- und Elektromärkten. Das Ergebnis enttäuschte. Lediglich eine Verkäuferin konnte alle drei Fragen korrekt beantworten. 19-mal mal kam heiße Luft aus dem Beratermund.

Beispiel Kühlleistung: Hier wollten die Tester wissen, ob sich an heißen Sommertagen in einem 30 Quadratmeter großen Wohn- und Schlafraum unterm Dach die Temperatur mit einem mobilen Klimagerät von 35 auf 20 Grad senken lässt.

Was 14 von 20 Kundenberatern freudig bejahten, halten Experten der Verbraucherzentrale NRW für einen Sommernachtstraum. Die Wahrheit: Unter solch schwierigen Bedingungen ist allenfalls eine Kühlung von etwa fünf bis sechs Grad zu schaffen.

Wer mehr will, muss schon zu effizienteren und damit zumeist teureren zweiteiligen Anlagen greifen. Bei diesen so genannten Splitgeräten befindet sich der Kompressor außerhalb des Zimmers - entweder er steht auf dem Balkon oder er hängt an der Außenwand.
Beispiel Stromverbrauch: Nur vier Verkäufer konnten zutreffend erklären, dass bei hohen sommerlichen Temperaturen und einer täglichen Laufzeit von acht Stunden monatliche Stromkosten von 30 bis 50 Euro anfallen.

Drei Berater schätzten den Verbrauch unrealistisch hoch: bis zu 240 Euro im Monat. Die restlichen 13 konnten oder wollten zu den Kosten nichts sagen. Mal wurde auf den Stromanbieter verwiesen, mal sollten die Tester sich die Kosten selbst ausrechnen.

Reichlich Patzer gab es auch bei der dritten Frage: zur Lautstärke. Für lärmempfindliche Käufer können die 200 bis 1000 Euro teuren Modelle rasch zur Schlaf raubenden Tortur werden. Zum Vergleich: Das mit Zimmerlautstärke dudelnde Radio liegt mit 55 Dezibel auf dem Nerv-Niveau vieler Klimageräte. Doch im Test mochte nur die Hälfte der Verkäufer verraten, dass es Probleme geben könne, wenn ein Gerät im Schlafraum aufgestellt wird.
Damit nicht genug. Sechs Kundenberater verweigerten sich der Bitte einer Hörprobe. Einmal wurde der Tester dreist aufgefordert, sich unter die Klimaanlage im Laden zu stellen: “Da hören sie die Geräusche.”

Ebenso ärgerlich: Händler sind verpflichtet, zum Verkauf angebotene Haushalts-Großgeräte mit dem so genannten EU-Label auszustatten. Auf dem Signet soll neben anderem auch die Effizienzklasse (“A” für geringer bis “G” hoher Energieverbrauch) stehen. Doch in 16 von 20 Testgeschäften fehlte die gesetzlich vorgeschriebene Kennzeichnung komplett oder sie war unvollständig. Insgesamt suchten die Tester bei der Hälfte aller mobilen Klimageräte in den Testläden vergebens nach dem EU-Label.

Immerhin auf einem Gebiet zeigten sich die meisten der 20 Verkäufer firm. Kaum ein Beratungsdefizit gab es bei den armdicken Schläuchen der Klimageräte, über die die warme Luft nach draußen befördert wird. Auf deren Funktion wiesen immerhin 16 von 20 Kundenberatern unaufgefordert hin.

Kühlen ohne Stromfresser

Ganz unabhängig von der in der Stichprobe miserablen Beratung rät die Verbraucherzentrale NRW in der Regel vom Kauf eines Klimageräts ab. Denn selbst bei hohen sommerlichen Temperaturen lassen sich erträgliche Innenraumtemperaturen auch ohne die Stromfresser erreichen. Zahlreiche Tipps dazu wie auch zu den Klimageräten selbst finden Sie hier.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, Mintropstraße 27, 40215 Düsseldorf
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-nrw.de/link332782A.html