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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen

16.08.2007
Handel ignoriert bei Killerspielen oftmals Altersbeschränkungen

Blutrünstige Videospiele dürfen in der Regel nicht an Jugendliche verkauft werden. Die Praxis sieht anders aus – das beweist eine Stichprobe der Verbraucherzentrale NRW: In fast jedem zweiten Fall durften minderjährige Tester problemlos, brutale PC-Spiele kaufen.

Theoretisch ist alles geregelt: Alterskennzeichnungen der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) sollen Schutz davor bieten, dass Computer-Spiele in die falschen Hände geraten. Ob sich der Handel an die Vorgabe hält, überprüften der 14-jährige Kai und die 16-jährige Larissa, die als Testkäufer 15 Geschäfte in Köln und im Rhein-Sieg-Kreis besuchten. Zur Kasse trugen sie jeweils die Playstation-Software “Canis Canem Edit“ oder “Splinter Cell“ (USK Freigabe ab 16) sowie “Mortal Combat“ oder “Scarface“ (USK Freigabe ab 18).

Erschreckendes Resultat: Die 16-Jährige durfte in 9 von 15 Fällen das Spiel kaufen, das erst ab 18 erhältlich ist. In vier von sieben getesteten Elektronikgeschäften war die Schülerin erfolgreich. Noch deutlicher die Bilanz bei den vier getesteten Kaufhäusern: Lediglich eine Verkäuferin verweigerte den Kauf. Bereitwillig öffnete man in einem Warenhaus der Minderjährigen sogar die spezielle Glasvitrine, in der die Spiele aus Jugendschutzgründen verschlossen sind. Bei den vier Einzelhändlern hätte Larissa in jedem zweiten Versuch das Spiel ab 18 bekommen.

Dabei gilt “Mortal Combat“ als äußerst abstoßendes Gewaltspiel, bei dem sich die Protagonisten Köpfe abhacken und Wirbelsäulen herausreißen. In “Scarface“ schlüpft der Spieler in die Haut eines Drogendealers, der mit einem breiten Waffenarsenal eine Spur der Verwüstung hinterlässt.

Besonders alarmierend: Selbst der 14-jährige Kai bekam das Metzel-Spiel in drei von 15 Geschäften. Während alle Elektronikgeschäfte den Verkauf vorschriftsmäßig verweigerten, konnte Kai in zwei von vier Kaufhaus-Filialen die Spiele ergattern. In einem Kaufhaus vereitelte allerdings erst ein aufmerksamer Kunde den Kauf, indem er damit drohte, die Kassiererin zu verklagen.

Zwei Patzer auch bei den vier Einzelhändlern im Test: In einem Laden bekam der 14-Jährige sowohl das Spiel ab 16 als auch das ab 18. “Ich kenne mich mit den Spielen ja nicht so gut aus“, entschuldigte sich die Verkäuferin. In einem zweiten Geschäft war der 14-Jährige beim Spiel ab 16 erfolgreich.

Durchweg positiv meisterten zwei Filialen einer PC-Spiele-Kette die Nagelprobe. Ein zusätzlicher firmeneigener Hinweis auf jeder Packung deutete bereits darauf hin, dass die Kette den Jugendschutz ernst nimmt: Neben den mit etwa einem Quadratzentimeter meist sehr klein geratenen USK-Angaben, weisen große Aufkleber sowohl Verkäufer als auch Kunden auf die jeweilige Altersfreigabe hin.

Ein System, das im Ernstfall viel Geld spart. Denn nach Paragraph 28 des Jugendschutzgesetzes kann ein Händler mit bis zu 50.000 Euro Strafe belegt werden, wenn er Jugendlichen ein Spiel ab 18 verkauft.

Siegel

Neben dem in Deutschland verbindlichen USK-Aufdruck befinden sich noch weitere, teils abweichende Altersfreigaben aus anderen Ländern. Meist prangt neben dem USK-Siegel noch die “Pan European Game Information“. “Dieses europäische System stellt nur eine Empfehlung dar“, sagt Klaus Spieler, der Vorsitzende der USK. Die Prüfstelle wurde 1994 als Teil des gemeinnützigen “Fördervereins für Jugend und Sozialarbeit“ gegründet. Sie wird zum einen vom Verein finanziert, zum anderen aus Gebühren, die sie von den Spieleherstellern für die Altersprüfung erhält.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, Mintropstraße 27, 40215 Düsseldorf
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-nrw.de/link340042A.html