Mehr als 40.000 Beschwerden über untergeschobene Verträge am Telefon verzeichnete allein die Verbraucherzentrale NRW im letzten Jahr. Bei der Zahl der Betroffenen, die unter den finanziellen Folgen von untergejubelten Vertragsabschlüssen zu leiden haben, handelt es sich vermutlich nur um die Spitze des Eisbergs. „Wir gehen davon aus, dass die Zahl der Opfer illegaler Telefonabzocke in Nordrhein-Westfalen viel höher ist“, erklärt Klaus Müller, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW. Einschneidende Veränderungen im Vertrags- und Widerrufsrecht seien jetzt gefragt, um die verbotene Telefonwerbung künftig wirkungsvoll zu unterbinden. Im Klartext heißt das für Müller: „Verträge, die aufgrund eines unerlaubten Werbeanruf zustande gekommen sind, dürfen künftig erst wirksam werden, wenn Kunden im Nachhinein schriftlich ihre Zustimmung erteilt haben.“ Die Verbraucherzentrale NRW fordert von Landesverbraucherschutzminister Eckhard Uhlenberg, sich für eine Bundesratsinitiative einzusetzen, um verbotenen Werbeanrufen einen wirksamen Riegel vorzuschieben.
Das Bundesjustizministerium plant zwar erweiterte Regelungen gegen unlautere Telefonwerbung – etwa die Einführung von Bußgeldern und das Verbot von Rufnummernunterdrückung. Doch die Vorschläge greifen zu kurz. „Bußgelder reichen als Abschreckung nicht aus. Unseriös agierende Call Center und deren Auftraggeber werden sich weiter die Hände reiben, weil sie ihr Treiben auch nach der Androhung von Bußgeldern fortführen können“, kritisiert NRW-Verbraucherzentralenvorstand Müller. Auch das geplante Verbot, das Anbietern untersagt, Rufnummern bei unerbetenen Anrufen zu unterdrücken, tauge in der Praxis kaum, den Urheber eines Anrufs zu ermitteln. Denn technisch sei es weiterhin möglich, übermittelte Rufnummern zu manipulieren. Außerdem, so Müller, „kaum ein Verbraucher wird sich bei einer Überrumpelung an der Strippe die Rufnummer notieren, damit der unerbetene Anrufer anschließend ermittelt werden kann.“
Damit endlich etwas passiert, wendet sich die Verbraucherzentrale NRW jetzt mit einem schriftlichen Appell an den Verbraucherschutz-minister in Nordrhein-Westfalen. Darin wird Eckhard Uhlenberg aufgefordert, auf der Landesministerkonferenz Mitte September in Baden-Baden gemeinsam mit seinen Kollegen eine Bundesratsinitiative zur wirksamen Eindämmung der verbotenen Telefonwerbung zu starten. „Wir brauchen eine Änderung in der aktuell vorgesehenen Gesetzesnovelle gegen den unlauteren Wettbewerb jetzt und keinesfalls später“, fordert Müller. Falls sich die Verbraucherschutzminister auf ihrem Treffen nicht bewegen, bleiben auch die Vorschläge des Bundesjustizministeriums für den Verbraucherzentralenvorstand nur Makulatur: „Bußgelder und das Verbot der Rufnummernunterdrückung packen das Übel der lästigen Werbeanrufe nicht an der Wurzel. Es sind wirksamere Maßnahmen gefragt, um Abzockern am Telefon das Handwerk zu legen. Unser Vorschlag, unzulässig telefonisch anberaumte Verträge schriftlich bestätigen zu lassen, gehört deshalb an oberste Stelle des Maßnahmenpakets.“
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