Die Verbraucherzentrale NRW warnt Opfer des Grauen Kapitalmarktes, sich teuren Interessengemeinschaften anzuschließen.
Mit einer „überaus guten Nachricht" für rund 27.000 Geschädigte der WBG Leipzig West AG" wartet der DVS - Deutscher Verbraucherschutzring e.V. auf. Für die Anleger, die seit der Pleite der Wohngenossenschaft im vergangenen Jahr um hunderte Millionen Euro zittern, sei „die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens gegen die Verantwortlichen aussichtsreich". Es biete sich so „die Möglichkeit zur zivilrechtlichen Schadenswiedergutmachung".
Aufgrund „dieser Aussichten" macht der DVS „ein besonderes Angebot": Für die „gesamten außergerichtlichen Verfahren" sei „eine einmalige Gebühr" von „450 Euro zzgl. Mwst" sowie eine DVS-Pauschale von 250 Euro für ein Schlichtungsverfahren zu entrichten.
„Finger weg!" rät Hartmut Strube. Auf dem Schreibtisch des Finanzjuristen der Verbraucherzentrale NRW landen derzeit immer mehr Angebote von solch dubiosen Interessengemeinschaften. Allen gemeinsam: Sie wollen Kunden, die Geld am Grauen Kapitalmarkt verloren haben, weitere Euros entlocken. Woher die Hoffnung auf Rückzahlung der Einlagen kommen soll, ist Strube schleierhaft. Schließlich haben Insolvenzverwalter bereits vielfach festgestellt, dass nur noch Reste vom ursprünglichen Firmenvermögen vorhanden seien.
Strubes Rat: „Bei unklaren Angeboten nie in Vorkasse gehen, sondern ein Erfolgshonorar anbieten." Ist der Anbieter vom Erfolg seines Angebots tatsächlich überzeugt, wird er sich darauf einlassen.
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