Mit Wild-West-Methoden sucht unerlaubte Telefonwerbung verstärkt den kurzen Draht zu einer lohnenden Zielgruppe: Die Verbraucherzentrale NRW verzeichnet zunehmend Beschwerden älterer Menschen, denen am Telefon Verträge untergeschoben werden. „70- bis 90-Jährige, die weder wissen was sich hinter Begriffen wie DSL 6000 verbirgt noch wie ein Computer funktioniert, werden per ‚cold calling’ eiskalt in Abschlüsse verstrickt, ohne dass die Betroffenen ihre Zustimmung zu einem Vertrag gegeben haben“, schlägt Klaus Müller, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW, Alarm: „Ein gesellschaftspolitischer Skandal, dass ausgerechnet vor allem ältere und hilflose Menschen die Zeche dafür zahlen, wenn das Bundesjustizministerium Wild West bei Werbeanrufen nur halbherzig stoppen möchte.“ Er appelliert an die Verbraucherministerkonferenz, die ab Donnerstag in Baden-Baden tagt, sich dafür einzusetzen, dass durch unerlaubte Telefonwerbung angebahnte Verträge erst rechtswirksam werden, wenn der Kunde sie schriftlich bestätigt.
Derzeit plant das Bundesjustizministerium erweiterte Regelungen gegen unerlaubte Telefonwerbung wie die Einführung von Bußgeldern und das Verbot der Rufnummernunterdrückung. Doch greifen diese Maßnahmen nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW zu kurz: „Wenn hohe Vertragsstrafen oder Ordnungsgelder nicht dazu taugen, um Unternehmen von ihrer gesetzeswidrigen Vertriebsmethode abzubringen, ist dies nicht nur ein Beleg, dass das Geschäft beim Cold Calling brummt, sondern auch dafür, dass es dringend wirksamer gesetzlicher Nachbesserungen bedarf, damit Gesetzesverstöße nicht länger belohnt werden.“, so Vorstand Klaus Müller. Während die Anbieterseite stets erkläre, dass Kunden sehenden Auges Verträge am Telefon schließen, entlarve sie dieses Argument mit dem Umwerben der Generation 60 plus selbst: „Manche Gutgläubigkeit und Unerfahrenheit wird professionell für den kurzen Draht zum schnellen Geschäft genutzt. Kein über 70-Jähriger, der seinen Lebensabend ohne PC verbringen will, wird bei einem unerbetenen Anruf einen Auftrag zur Umstellung auf DSL erteilen, wenn er sich über den Zweck des Anrufs bewusst wäre“, prangert der NRW-Verbraucherzentralen Vorstand die unlauteren Marketingstrategien an. Nicht zuletzt: Auch dass Ältere damit in existentielle Nöte gebracht werden können, kann die unerlaubte Telefon-Akquise offenbar nicht stoppen: So wurde einem 87-Jährigen durchs Umstellen des Telefonanschlusses nach einem unerwünschten Vertragsabschluss der dringend benötigte Notruf tagelang gekappt.
Bislang müssen geschädigte Verbraucher von sich aus aktiv werden, um untergeschobene Verträge wieder loszuwerden. „Nur eine Regelung, dass Verträge erst rechtswirksam werden, wenn der Kunde sie anschließend durch Unterschrift bestätigt, kann hier einen wirkungsvollen Verbraucherschutz sicherstellen“, fordert Klaus Müller.
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