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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen

13.09.2007
Dubiose Präsente für Kommunion-Kinder

Mit dubiosen “Geschenkgutscheinen” versuchen BHW-Vertreter, Kommunion-Kinder und Konfirmanden als Kunden zu keilen.

Wenn im Bergischen Land Kommunion oder Konfirmation anstehen, drängt es auch Irene Mikasch (Name geändert) regelmäßig zur Kirche. Wer sich dort via Schaukasten als junger Christ outet, muss mit Post der BHW-Bezirksleiterin rechnen.

So wie Till Springborn. “Zu deiner 1. Heiligen Kommunion möchte ich Dir und Deinen Eltern ganz herzlich gratulieren”, schrieb die Vertreterin dem 9-Jährigen. “Als Geschenk für Dich füge ich einen BHW-Dispo maXX-Geschenkgutschein in Höhe von 25 Euro bei. Wir können uns zusammen einmal bei einem Termin darüber unterhalten.”

Doch statt Freude kam bei Tills Großvater Hans Günter Schmitz “heiliger Zorn” auf. Denn das vorgebliche “25-Euro-Geschenk” sollte es nur geben, wenn im Gegenzug ein Bausparvertrag über 10.000 Euro unterschrieben würde. Und dafür muss Kommunion-Kind Till obendrein noch100 Euro Abschlussgebühr berappen.

Kommentar des Großvaters: “Ich finde es beschämend, wie das BHW kirchliche Ereignisse nutzt, um Geschäfte zu machen.” Weniger Skrupel zeigt dagegen Irene Mikasch gegenüber der Verbraucherzentrale NRW. “Ganz normal” sei solcher Kundenfang für die BHW-Bezirksleiterin, denn “niemand verschenkt so 25 Euro” - da stecke doch “immer was dahinter”.

Dass Mikasch mit ihrer Kirche-und-Kommerz-Aquise nicht allein unter den 43.000 Vertriebsleuten ist, bestätigt Rüdiger Grimmert, der als Postbank-Sprecher auch für den Bauspar-Ableger BHW zuständig ist. Immer wieder mal gebe es Beschwerden über “etwas zu übereifrige” Mitarbeiter. Dabei gelte die Postbank-Devise: “Grundsätzlich machen wir das nicht!”

Schön wär´s. Denn für Hartmut Strube, Jurist der Verbraucherzentrale NRW, ist die Gutschein-Masche “ein absonderliches Angebot hart an der Grenze zum Wettbewerbsverstoß”. Offensichtlich reizt die Vertreter der Grenzgang, weil bei kirchlichen Festen “jede Menge Geld” verschenkt wird. Und da könne “ein Bausparvertrag nicht schaden”, meint Pressesprecher Grimmert. “Die Frage ist, wie ich´s mache.”


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, Mintropstraße 27, 40215 Düsseldorf
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-nrw.de/link347452A.html