Vor illegaler Telefonwerbung sollen Kunden künftig besser geschützt werden. Gemeinsam mit der Verbraucherzentrale NRW will sich Ursula Heinen, Parlamentarische Staatsse kretärin im Bundesverbraucherschutzministerium, dafür einsetzen, dass offene Gesetzeslücken geschlossen und illegales Direktmarketing am Telefon (Cold Calling) wirkungsvoller eingedämmt werden. „Mit vereinten Kräften müssen wir jetzt dafür sorgen, dass das unzulässige Treiben unterbunden und für schwarze Schafe der Branche unattraktiv wird“, erklärte Heinen bei einem Besuch der Verbraucherzentrale NRW in Düsseldorf.
Quantitativ lässt sich die Zahl unlauterer Werbeanrufe längst nicht mehr messen. Angerufene Verbraucher klagen aber nicht nur über die unzulässigen Belästigungen, sondern tragen neben persönlichem Ärger auch einen erheblichen wirtschaftlichen Schaden davon. Mehr als 40.000 Beschwerden über untergeschobene Verträge verzeichnete die Verbraucherzentrale NRW allein im letzten Jahr. „Wir vermuten jedoch, dass dies nur die Spitze des Eisbergs und die Zahl illegaler Telefonabzocke real viel höher ist“, erklärt Klaus Müller, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW: „Ergänzend zu höheren Bußgeldern und der Rufnummernunterdrückung, die das Bundesjustizministerium als Maßnahmen favorisiert, fordern wir einschneidende Veränderungen im Vertragsrecht, um die verbotene Telefonwerbung wirkungsvoll zu unterbinden. Das heißt konkret: Verträge, die durch unerlaubte Telefonwerbung angebahnt werden, dürfen erst rechtswirksam werden, wenn Kunden sie schriftlich bestätigen.“
Die Parlamentarische Staatssekretärin zieht mit der Verbraucherzentrale NRW in dieser Frage an einem Strang. „Auch das Bundesverbraucherschutzministerium vertritt die Auffassung, dass Kunden ohne Zutun am Telefon nicht einfach ein Vertrag aufgedrückt werden kann und sie nachher Probleme haben, diesen wieder loszuwerden. Wenn wir künftig Firmen stärker in die Pflicht nehmen, die unzulässig agieren, schützen wir auch Wettbewerber, die sich fair auf dem Markt verhalten", erläuterte Heinen.
Ein weiteres Schwerpunktthema war der Anstieg der Energiekosten. Auch hier waren sich beide Seiten einig, dass steigende Energiepreise sowohl für Verbraucher als auch für die Wirtschaft von Nachteil seien. Sie schwächten die Kaufkraft der Verbraucher und erhöhten die Kosten der Unternehmen. Zwar habe die Bundesregierung schon verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung des Wettbewerbs und zur Senkung der Preise ergriffen und mit der geplanten Verschärfung kartellrechtlicher Missbrauchsvorschriften im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen werde ein weiterer Schritt getan. „Die Verbraucher selbst haben es aber in der Hand, bei Preiserhöhungen den Stromanbieter zu wechseln und so Druck auf die Anbieter auszuüben“, hob Ursula Heinen hervor.
Übereinstimmung bestand auch darin, dass der Verbraucherschutz im digitalen Bereich - insbesondere im Internet - eine wichtige Zukunftsaufgabe für Verbraucherpolitik und –beratung sei. Auch in diesem Bereich bot VZ NRW-Vorstand Klaus Müller der Parlamentarischen Staatssekretärin Ursula Heinen Unterstützung bei der Umsetzung an.
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
