Die Verbraucherzentralen Bremen und Nordrhein-Westfalen werfen der der Postbank-Tochter BHW Bausparkasse vor, sie versuche auf unzulässige Weise und gegen den Willen der Kunden Bausparverträge mit lukrativem Anlagezins aufzulösen.
Der Hintergrund: Vor allem in den 1990er Jahren hatte die BHW Bausparkasse mit attraktiven Anlagezinsen von bis zu fünf Prozent massiv Kunden angeworben, die keine Baufinanzierung, sondern lediglich eine attraktive Geldanlage suchten. Dabei spekulierte das Unternehmen auf langfristig steigende Marktzinsen und somit auf eine trotz der hohen Anlagezinsen günstige Refinanzierung ihres Kreditgeschäftes. Eine Fehleinschätzung, die der Bausparkasse bis heute hohe Zinslasten beschert.
Diese versucht sich das BHW nun mit der Zwangsauflösung der Verträge vom Halse zu schaffen. Ein Aktion, die nach Auffassung der Verbraucherschützer rechtswidrig und in ihrer Dreistigkeit bisher einmalig im Bausparmarkt ist. Bis zur vollen Vertragssumme angesparte Verträge will die BHW Bausparkasse ohne Kündigung durch den Kunden einseitig auflösen und das Guthaben auszahlen.
Viele Kunden haben Ende September ein entsprechendes Standardschreiben der Bausparkasse erhalten, in dem die Auszahlung zum 24. Oktober angekündigt wird. Für die Sparer, die das Guthaben derzeit nicht benötigen, wären nach Einschätzung der Verbraucherzentralen Zinsverluste und eventuell auch steuerliche Nachteile die Folge der Zwangskündigung.
Betroffene Kunden sollten sich wehren und die Bausparkasse schriftlich auffordern, die Auszahlung zu unterlassen und den Vertrag unverändert weiterzuführen.
Informationen zum Thema sowie einen entsprechenden Musterbrief können BHW-Kunden hier kostenlos abrufen.
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