Vor der Verjährungsfalle warnt die Verbraucherzentrale NRW alle Gaskunden, die überhöhte Rechnungen ihres Energieversorgers aus dem Jahr 2004 nur unter Vorbehalt gezahlt haben und noch Rückforderungen geltend machen wollen. Weil der Gesetzgeber im Jahr 2002 die Verjährungsfrist von 30 auf nur noch drei Jahre verkürzt hat, drohen Ansprüche aus 2004 nun Ende 2007 zu verfallen. Wer das vermeiden will, dem bleibt nur die Klage gegen seinen Versorger.
Gerade nach den drastischen Preiserhöhungen der Gasversorger im Jahr 2004 hatten sich viele Verbraucher mit Widersprüchen gegen die Anhebungen gewehrt und entweder die Zahlungen gekürzt oder nur unter Vorbehalt gezahlt. Weil die Verjährungsfrist von drei Jahren jeweils mit dem Schluss des Jahres beginnt, in dem der Anspruch entstanden ist, heißt das für überhöhte Gasrechnungen aus 2004, dass Rückforderungen bis Ende 2007 gerichtlich geltend gemacht werden müssen. „Die ‚Daumenschraube’ der kurzen Verjährungsfrist zwingt Vorbehaltszahler nun in einen Klageweg nicht ohne Risiko, wenn sie ihre Ansprüche sichern wollen“, zeigt Jürgen Schröder, Jurist bei der Verbraucherzentrale NRW die Konsequenzen auf. Denn ob Erhöhungen angemessen sind oder die Vertragsgestaltung wirksam ist – darüber befinden die Richter im Einzelfall. Vorbehaltszahler sind also in der Zwickmühle, entweder ihre Ansprüche aus 2004 in den Wind zu schreiben oder einen Prozess mit ungewissem Ausgang zu riskieren. Verantwortlich für dieses Dilemma ist der Gesetzgeber, der die Verjährungsfrist von vormals 30 Jahren auf nur noch drei Jahre verkürzt hat.
Übrigens: Auch dass Verbraucherverbände in laufenden Musterverfahren grundsätzliche Rechtsfragen bei Gaspreiserhöhungen und Gasbezugslieferverträgen klären lassen, schützt nicht vor der Verjährungsfalle. „Selbst wenn diese nach vielen Jahren vor dem Bundesgerichtshof zwar zugunsten von Verbrauchern geklärt werden, gehen dann all diejenigen leer aus, die nicht unmittelbar am Verfahren beteiligt waren und die nicht rechtzeitig bis zum Jahresende Klage erhoben haben“, weist Jürgen Schröder auf die Auswirkungen für das aktuelle Musterverfahren der Verbraucherzentrale NRW gegen RWE Westfalen Weser Ems auf. Hier hat die Verbraucherzentrale NRW exemplarisch für 25 Verbraucher über 16.000 Euro aus überhöhten Jahresrechnungen der Jahre 2003 bis 2006 zurückgefordert. In erster Instanz will das Landgericht Dortmund im Januar 2008 entscheiden, bis zur endgültigen Klärung durch den Bundesgerichtshof kann es noch Jahre dauern.
Zwar hat die Verbraucherzentrale NRW RWE aufgefordert, eine etwaige positive Entscheidung auf alle Haushaltskunden anzuwenden und dabei auf das mögliche Schlupfloch der Verjährung zu verzichten: „Doch der Energieriese hat auf das Schreiben der Verbraucherzentrale NRW nicht reagiert und will das Problem offenbar aussitzen“, so Schröder.
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