Die von zahlreichen Versorgern angekündigte Erhöhung der Strompreise zum 1. Januar 2008 ist vielfach unbegründet und überzogen. Exemplarisch weist dies die Verbraucherzentrale NRW der RheinEnergie AG nach. Das Kölner Versorgungsunternehmen hebt den Strompreis ab Anfang nächsten Jahres bei der Grundversorgung um 5,4 Prozent – umgerechnet um 1,07 Cent pro Kilowattstunde – an. Für eine Familie mit einem Stromverbrauch von 4.430 Kilowattstunden ist dies eine Kostensteigerung von etwa 47,45 Euro brutto jährlich. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW sind dies im nächsten Jahr rund 34 Euro an Kosten zu viel.
Die Begründung, die hohen Kosten der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien und das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) seien die eigentlichen Preistreiber, machte die Verbraucherschützer stutzig: „Der Kölner Versorger schiebt dem EEG den Schwarzen Peter zu, bewertet die allgemeine Strom-Preissteigerung falsch und unterschlägt zudem auch kostenentlastende Faktoren.“ Diese Kritik ergibt sich bei näherer Betrachtung der einzelnen Posten.
Kostentreiber Erneuerbare-Energien-Gesetz: Die Stromerzeugung aus Sonne, Wasser, Wind und Biomasse nimmt kontinuierlich zu. Der Anteil an Strom aus erneuerbaren Quellen, der über das EEG vergütet wird, beträgt in diesem Jahr 16 statt 13,4 Prozent und wird 2008 voraussichtlich auf 16,9 Prozent ansteigen. Durch dieses Plus – so die Argumentation von Rheinenergie – klettere auch der Zuschlag, den private Kunden zur Stromerzeugung beisteuern müssen, von 0,75 Cent auf 1,26 Cent netto pro Kilowattstunde. Eine Mehrbelastung von 26,89 Euro brutto pro Jahr in ihrem oben angeführten Musterbeispiel ist für die Verbraucherzentrale NRW plausibel ohne Berücksichtigung der kostenentlastenden Faktoren .
Kostentreiber Strombeschaffung: Die Bilanz der diesjährigen Strombörse macht deutlich, dass die Beschaffungspreise für den Saft aus der Steckdose im Vergleich zum Vorjahr im Schnitt leicht rückläufig waren. Laut Verbraucherzentrale NRW ist der Strompreis an der Börse von 6,37 Cent pro Kilowattstunde in 2007 auf 6,21 Cent netto fürs nächste Jahr gesunken. Unterm Strich könnte ein Haushalt, der jährlich 4.430 Kilowattstunden verbraucht, eine Ersparnis von 8,33 Euro brutto für sich verbuchen.
Kostenentlastung durch Kraft-Wärme-Koppelung: Der Anteil, den Verbraucher im Rahmen des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes aufbringen müssen, ist von 0,29 Cent auf 0,20 Cent pro Kilowattstunde gesunken. Das beschert Haushalten mit einem Verbrauch von 4.430 Kilowattstunden Strom jährlich eine weitere Ersparnis von 4,74 Euro brutto.
Nach Einschätzung der Verbraucherzentrale NRW kann die RheinEnergie AG in der Summe nur eine Preisanhebung von 13,82 Euro brutto als Kostensteigerung geltend machen.
Um überzogenen Preisanhebungen künftig einen Strich durch die Rechnung zu machen, appelliert die Verbraucherzentrale NRW an die Bundesregierung, „an der geplanten Verschärfung der kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht festzuhalten und die Befugnisse des Bundeskartellamts zur Preiskontrolle zu erweitern.“
Vertragskunden von RheinEnergie wird empfohlen, „schleunigst Angebote anderer Versorger einzuholen und gegebenenfalls den Stromanbieter zu wechseln.“ Wer dies nicht will, hat auch die Möglichkeit, der geforderten Preiserhöhung wegen fehlender Billigkeit (§ 315 BGB) zu widersprechen, die Zahlung zu kürzen oder nur unter Vorbehalt zu zahlen. Entsprechende Musterbriefe finden Sie hier .
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