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(1,86 Euro/Min. aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunkpreise abweichend)

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen

08.01.2008
Beitragserhöhung der Krankenkassen

Wenn die Beitragssätze für die gesetzliche Krankenversicherung steigen, können Versicherte von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und in eine günstigere Kasse wechseln. Das gilt laut Verbraucherzentrale NRW auch dann, wenn Versicherte erst kürzlich Mitglied in einer anderen Kasse geworden sind. Die achtzehnmonatige Mindestbindung wird bei Beitragserhöhungen außer Kraft gesetzt. Kunden können innerhalb von zwei Monaten nach Bekanntgabe der Anhebung in eine andere Kasse gehen. Wer noch im Januar kündigt, ist ab dem 1. April bei der neuen Kasse versichert. Versicherungsnehmer, die bereits seit 18 Monaten Mitglied in einer Kasse sind, können auch ohne Berufung auf ihr Sonderkündigungsrecht wechseln.

Zum 1. Januar haben zahlreiche gesetzliche Krankenkassen ihre Beiträge erhöht. „Die Beitragssätze können sich bis zu drei Prozent voneinander unterscheiden. Wer die Konditionen der Kassen miteinander vergleicht, kann bei einem Wechsel in diesem Jahr noch ein stattliches Sümmchen sparen“, verdeutlicht die Verbraucherzentrale NRW an einem Beispiel: „Kunden mit einem Einkommen von 2.500 Euro monatlich, die im günstigsten Fall von einer Kasse mit 16 Prozent Beitragssatz in eine Kasse mit 12,4 Prozent wandern, sparen sich und ihrem Arbeitgeber jeweils 45 Euro im Monat.“

Die Nutzung des Sonderkündigungsrechts bei Beitragsanhebungen macht allerdings nur noch im laufenden Jahr Sinn. Ab 2009 müssen sich die gesetzlich Krankenversicherten auf ein neues Finanzierungssystem einstellen: Mit der Einführung des Gesundheitsfonds werden ab Januar einheitliche Beitragssätze eingeführt. Je nach wirtschaftlicher Lage können die Krankenkassen dann entweder Zusatzbeiträge verlangen oder aus ihren Überschüssen Prämien an ihre Mitglieder auszahlen. Zahlreiche Punkte zu den neuen Regelungen sind zurzeit jedoch noch völlig ungeklärt.

In einigen Punkten bieten die gesetzlichen Kassen schon jetzt unterschiedliche Leistungen an. „Wer in eine andere Kasse wechseln möchte, sollte deshalb nicht nur die Beitragshöhe zum Maßstab machen“, rät die Verbraucherzentrale NRW auch auf das Leistungsspektrum zu achten: „Zum Beispiel Kostenübernahmen von Impfungen, Angebote von alternativen Heilmethoden und Unterschiede beim Kundenservice – wie etwa eine Geschäftsstelle vor Ort oder eine gut erreichbare Hotline – können für viele Patienten entscheidende Faktoren sein, die eine Kassenwahl mit bestimmen.“

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, Mintropstraße 27, 40215 Düsseldorf
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-nrw.de/link377001A.html