Im Kampf gegen überhöhte Gaspreise hat die Verbraucherzentrale NRW einen Etappensieg errungen: Das Landgericht Dortmund (Az.: 6 O 341/06) hat der Sammelklage gegen RWE-Weser-Ems stattgegeben und den Energieriesen verurteilt, 25 Verbrauchern insgesamt rund 16.000 Euro aus überhöhten Gasrechnungen der Jahre 2003 bis 2006 zurückzuzahlen.
Das Gericht befand, dass für die von RWE Westfalen-Weser-Ems selbst schon als „Sonderkunden“ eingestuften Gaskunden eine wirksame Preisanpassungsklausel im Kleingedruckten erforderlich sei, die in vielen Fällen jedoch fehle. Die damals geltende Rechtsverordnung könne das Unternehmen nicht als Grundlage für Preisänderungen heranziehen. Selbst wenn man dem Unternehmen – so die Richter – ungeachtet einer fehlenden Rechtsgrundlage die Möglichkeit zu Preisanhebungen einräumen würde, hätte RWE-Weser-Ems jedem Kunden gegenüber jedes einzelne Preiserhöhungsverlangen ausführlich begründen und darlegen müssen, welche Preisbestandteile um wie viel Prozent gestiegen für Betroseien.
Die positive Entscheidung des Landgerichts Dortmund hat nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW nicht nur Bedeutung für die 25 am Verfahren beteiligten Verbraucher. Vielmehr könnten auch andere RWE-Haushaltskunden noch Geld zurückverlangen.
Allerdings: Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. So erwartet die Verbraucherzentrale NRW, dass eine letztinstanzliche Klärung erst durch den Bundesgerichtshof erfolgen wird. Sie empfiehlt daher allen Haushaltskunden, die von RWE-Weser-Ems Gas beziehen, ihre Ansprüche vorsorglich anzumelden.
Auch Kunden anderer Gasversorger empfiehlt die Verbraucherzentrale NRW, gegen Jahresrechnungen Widerspruch einzulegen und entweder die Rechnungen zu kürzen oder sie unter Vorbehalt zu zahlen, insbesondere wenn der Vertrag überhaupt keine Preisänderungsklausel enthält.
Das vollständige Urteil finden Sie hier.
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