Für die Verbraucherzentrale NRW ist das gestern vorgestellte
Maßnahmenpaket der Bundesminister Zypries und Seehofer zur Eindämmung unerlaubter Werbung am Telefon ein erster, aber nicht ausreichender Schritt in die richtige Richtung. "Die Praxis, ahnungslosen Verbrauchern am Telefon einen Vertrag mit einem neuen Telekommunikationsunternehmen unterzuschieben, wird künftig zwar wirkungsvoll eingedämmt. Die verabredeten Regelungen greifen aber insgesamt immer noch zu kurz", kommentiert Klaus Müller, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW, das geplante Regelwerk. Jetzt ist die Vorlage für NRW-Verbraucherschutzminister Eckhard Uhlenberg gegeben, endlich seine angekündigte Bundesratsinitiative zu starten, um das Übel an den Wurzeln zu packen. "Unzulässig am Telefon anberaumte Verträge - ganz gleich welche Sparte - von den Kunden schriftlich im Nachhinein bestätigen zu lassen, gehört hierbei an erste Stelle des Maßnahmenpakets", fordert Müller.
Denn untergeschobene Verträge außerhalb des Telekommunikations-Bereichs - etwa für vermeintliche Reisegewinne - werden mit den Vorschlägen der Bundesregierung nicht erfasst. Zweifelhaft ist auch die abschreckende Wirkung durch das geplante Bußgeld bei Verstößen. Hier ist die finanzielle Strafe von bis zu 50.000 Euro viel zu niedrig. Positiv bewertet die Verbraucherzentrale NRW die vorgesehene Erweiterung des Widerrufsrechts. "Unterm Strich brauchen die Vorschläge der Bundesregierung noch eine weitere politische Überarbeitung und
Zuspitzung, um das Problem der belästigenden Anrufe dauerhaft zu
unterbinden", so NRW-Verbraucherzentralenvorstand Müller.
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