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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen

14.05.2008
Musik aus dem Netz: Runterladen ohne Reinfall

Die EU-Initiative klicksafe und die Verbraucherzentrale NRW informieren über den Umgang mit Musikportalen und Tauschbörsen im Internet: Schnell und unkompliziert lassen sich hier Songs aus dem Internet laden. Klingt harmlos, ist es aber nicht zwangsläufig. Wer beim Musik-Download Urheberrechte missachtet, muss mit unangenehmen Folgen rechnen. Die Unterhaltungsindustrie versucht auf dem Rechtsweg, Schadenersatzforderungen durchzusetzen. Der Abmahn-Brief vom Anwalt ist kein Einzelfall. Konkrete Hilfestellungen und Tipps für den legalen Umgang mit Musik aus dem Netz liefert jetzt der neue Info-Flyer „Musik im Netz“, herausgegeben von klicksafe und der Verbraucherzentrale NRW.

Die Musik-CD-Verkäufe sind weiter rückläufig, insbesondere bei der jungen Zielgruppe spielt das Internet bei der Musikbeschaffung heute die zentrale Rolle. Von Jahr zu Jahr steigt die Anzahl der von Jugendlichen gespeicherten Musiktitel. Studien zufolge verfügen die zwölf- bis 19-Jährigen im Durchschnitt bereits über einen privaten Musikfundus von mehr als 1.000 Songs. Acht Prozent der männlichen Jugendlichen geben sogar an, mehr als 5.000 Titel gespeichert zu haben (Quelle: JIM-Studie 2007). „Insbesondere Jugendliche nutzen die Angebote im Internet oft zu unkritisch“, sagt Prof. Dr. Norbert Schneider, Direktor der Landesanstalt für Medien NRW (LfM) und mitverantwortlich für die EU-Initiative klicksafe. „Unser neuer Info-Flyer ‚Musik im Netz’, zeigt ihnen, wie das Herunterladen von Musiktiteln legal funktioniert.“ Problematisch ist die Nutzung von Tauschbörsen mit Musikstücken im Angebot, die nicht zur kostenlosen Verbreitung freigegeben sind. Leicht verständlich erklärt der Info-Flyer, welche wichtigen rechtlichen Spielregeln hier dringend beachtet werden sollten.

Nach Musik-Download abgemahnt – was tun?
Nach Angaben der Musikindustrie verursachen illegale Downloads einen hohen finanziellen Schaden. Verständlich also, dass sich die Plattenfirmen wehren. „Wir beobachten allerdings, dass die Maßnahmen der Musikindustrie bei Urheberrechtsverstößen nicht selten übers Ziel hinaus schießen und sogar unberechtigte Forderungen gestellt werden“, erläutert Klaus Müller, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW, „dabei hängt die Höhe der Schadenersatzforderungen und der Anwaltskosten davon ab, wie viele Musikstücke man illegal zum Download angeboten oder heruntergeladen hat. Und der Gesetzgeber hat die Anwaltsgebühren für Bagatellverstöße auf 100 Euro begrenzt.“ Auch für den Fall, dass eine Abmahnung ins Haus flattert, gibt der Flyer „Musik im Netz“ deshalb konkrete Tipps.

Den Flyer können Sie hier herunterladen. Er ist außerdem kostenlos in den örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW erhältlich.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, Mintropstraße 27, 40215 Düsseldorf
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-nrw.de/link427891A.html