Die Verbraucherzentrale NRW begrüßt das Go von Landesverbraucherschutzminister Eckhard Uhlenberg für die Nährwert-Ampel – die farbliche Kennzeichnung von Zucker- und Fettgehalt bei verarbeiteten Lebensmitteln. Diesen Kurswechsel bezeichnet NRW-Verbraucherzentralenvorstand Klaus Müller als Schritt in die richtige Richtung. „Damit die Ampelkennzeichnung den Kunden beim Lebensmittelkauf tatsächlich eine verlässliche Orientierung bietet, muss sie verbindlich gesetzlich geregelt werden. Wir appellieren an den NRW-Verbraucherschutzminister sich jetzt für eine EU-weit gültige Lösung einzusetzen.“ Eine freiwillige Kennzeichnungspraxis der Industrie allein erziele nicht die beabsichtigte Wirkung.
Auch wenn das NRW-Verbraucherschutzministerium bei hohem Zucker- oder Fettgehalts eines Produkts keine Unterlegung in der Signalfarbe Rot, sondern einen orangefarbenen Hinweis favorisiert, ist der Schwenk zur farbigen Kennzeichnung für Müller das richtige verbraucherpolitische Signal: „Wichtig ist die optisch in drei Farben abgestufte Ampel auf Basis eines einheitlichen Qualitätsstandards. Beides zusammen sorgt beim Kauf für die nötige Orientierung und versetzt die Kunden in die Lage, eine gesündere Kaufentscheidung zu treffen.“ Hersteller müssen sich bei einer verbindlichen Einführung dieses Steuerungsinstruments nicht gegängelt fühlen: „Sie sollten stattdessen ihre Produkte gesünder machen und da – wo möglich – die hohen Anteile an Fett, Zucker und Salz in ihren Produkten reduzieren.“
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