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(1,86 Euro/Min. aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunkpreise abweichend)

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen

20.06.2008
Verbraucherzentrale NRW:
Immer mehr Handys strahlen am Grenzwert

Das Deutsche Mobilfunkforschungsprogramm hat auf seiner Abschlusskonferenz vom 17.-18. Juni 2008 in Berlin im wesentlichen Entwarnung in Hinblick auf gesundheitliche Risiken durch Mobilfunkstrahlung gegeben. Sowohl für Sendemasten als auch Mobiltelefone sind demnach keine Zusammenhänge zwischen den verursachten Elektromagnetischen Feldern und gesundheitlichen Beeinträchtigungen festgestellt worden.

Allerdings bleiben, so die Verbraucherzentrale NRW, weiterhin offene Fragen. So ist etwa ungeklärt, ob bei einer Handynutzung von mehr als zehn Jahren Langzeitschäden auftreten können. Zudem ist bislang ungewiss, ob Kinder und Jugendliche einem möglicherweise höheren Risiko ausgesetzt sind. Es sollten daher weiterhin alle technischen Möglichkeiten genutzt werden, die Strahlungsbelastung durch Mobilfunk zu minimieren. Dies gilt besonders für Sendemasten, die in der Nähe von sensiblen Standorten wie Kindergärten und Schulen errichtet werden.

Desweiteren empfiehlt die Verbraucherzentrale NRW, strahlungsarme Mobiltelefone zu wählen und dabei die eigene Strahlenbelastung möglichst gering zu halten. Das ermöglicht beispielsweise der Einsatz von Headsets und Freisprecheinrichtungen.

Die Verbraucherzentrale NRW hat im Rahmen des Jahresgutachtens Mobilfunk (Überprüfung der Selbstverpflichtung der Mobilfunknetzbetreiber) festgestellt, dass fast jedes dritte Mobiltelefon das Strahlungskriterium des Umweltzeichens Blauer Engel einhält (SAR-Wert ≤ 0,6 W/kg). Allerdings ist nur ein Modell am Markt mit dem hilfreichen Umweltsignet ausgezeichnet. Negativ fiel auf, dass ein wachsender Anteil von Handys mit sehr hohen SAR-Werten strahlt. Die Spitzenreiter aktueller Modelle liegen mit SAR-Werten von 1,69 -1,80 W/kg knapp unter dem geltenden Grenzwert von 2,0 W/kg.

Die Verbraucherzentrale NRW fordert daher die Handy-Hersteller auf, sämtliche Möglichkeiten zu nutzen, um die SAR-Werte zu reduzieren. Darüberhinaus sollten strahlungsarme Geräte besonders herausgestellt werden: etwa durch die Auszeichnung mit dem Blauen Engel.

Das Jahresgutachten Mobilfunk der Verbraucherzentrale NRW können Sie hier herunterladen.





Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, Mintropstraße 27, 40215 Düsseldorf
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-nrw.de/link438201A.html