Direkt zum Inhalt
  • Seite drucken
  • Seite empfehlen
  • Warenkorb
  • Fragen zum Auftritt?
  • Tipps zur Schriftgrößenänderung

Weitere Beiträge

Kontakt:
Pressestelle der
Verbraucherzentrale NRW
Mintropstraße 27
40215 Düsseldorf


Audiocodec-Service

So finden Sie uns

Hinweis für Verbraucher: Unter der angegebenen Rufnummer erhalten Sie keine Auskunft oder Beratung

Weitere Beiträge

Adressen zur Veröffentlichung:

Infos für Verbraucher:
Internet: www.vz-nrw.de

Ratgeberbestellungen:
Internet: www.ratgeber-vz.de
E-Mail: ratgeber@vz-nrw.de
Tel: (0211) 38 09 555
montags - freitags: 9.00 bis 16.00 Uhr
Fax: (0211) 38 09 - 235
Verbrauchertelefon NRW:
Tel: 0900-1-89 79 69
(1,86 Euro/Min. aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunkpreise abweichend)

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen

10.07.2008
Erneuter Kundenärger mit Unitymedia

Der Kundenärger mit Unitymedia reißt nicht ab. Kunden, die bei dem Kabelnetzbetreiber ein Paket zur Übertragung der Bundesliga-Spiele bestellt haben, wurde gleichzeitig ungefragt für 5 Euro im Monat die Lieferung des Programm-Pakets Digital TV Plus angekündigt. Die zusätzlichen Programme sollten zum 1. August freigeschaltet werden.

Wer die unbestellte Leistung von Digital TV PLUS nicht nutzen will, wird vom Unternehmen aufgefordert, mittels kostenpflichtigem Anruf bei Unitymedia dafür zu sorgen, dass er für die unbestellte Leistung nicht zur Kasse gebeten wird. Diesen vermeintlichen Service bezeichnet das Unternehmen dreist als „Fair-Play-Garantie“. Da die Verbraucherzentrale NRW dieses Geschäftsgebaren mitnichten als fair, sondern als unzulässig bezeichnet, hat sie vor dem Landgericht Köln jetzt den Erlass einer einstweiligen Verfügung erwirkt. Darin wird Unitymedia untersagt, Verbrauchern unverlangt kostenpflichtige Dienstleistungen wie das Paket Digital TV Plus anzukündigen und anschließend zu erbringen. Damit wurde der entgeltpflichtigen Freischaltung des unbestellten Extras ein wirksamer Riegel vorgeschoben.

Unitymedia hat dazu inzwischen auch eine Unterlassungserklärung abgegeben. Demnach verpflichtet sich der Kabelnetzbetreiber zwar, die unverlangte Leistung nicht mehr anzukündigen, verzichtet aber ausdrücklich nicht darauf, Kunden das Programm-Paket weiterhin ohne Bestellung zuzusenden. Dies hat die Verbraucherzentrale NRW nun jedoch per einstweiliger Verfügung durchgesetzt.

Den Verbraucherschützern sind die spitzfindigen Praktiken von Unitymedia wohlbekannt: Erst kürzlich hatte sich das Unternehmen gegenüber der Verbraucherzentrale NRW verpflichtet – eine nach Ansicht der Verbraucherschützer – unzulässige Preiserhöhungsklausel in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht weiter zu verwenden, die von Kunden mit Einzelnutzerverträgen für den analogen Kabelanschluss ab 1. Januar 2008 verlangt werden sollte. Kunden, die aufgrund der Unterlassungserklärung eine Rückzahlung des monatlichen Mehrpreises von 2,41 Euro forderten, erteilte das Unternehmen jedoch eine Absage. Stattdessen drohte ein Unternehmenssprecher solchen Kunden öffentlich damit, den Anschluss abzuklemmen.

„Nicht nur wir ärgern uns über dieses verbraucherunfreundliche Geschäftsgebaren“, kommentiert NRW-Verbraucherzentralenvorstand Klaus Müller das Lavieren des Unternehmens am Rande der Legalität: „Auch im politischen Raum ist man bereits aufmerksam geworden. Deshalb begrüßen wir die Initiative der CDU-Landtagsfraktion, die heute die dubiosen Praktiken von Unitymedia zum Anlass genommen hat, auf die Einhaltung von Verbraucherrechten bei der Durchsetzung des digitalen Rundfunks zu pochen.“

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, Mintropstraße 27, 40215 Düsseldorf
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-nrw.de/link455941A.html