1958 wurde sie als Landesarbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände gegründet, in diesen Tagen besteht sie 50 Jahre: die Verbraucherzentrale NRW e.V. Das per Satzung erklärte Ziel, Verbrauchern als dem schwächeren Marktpartner zu mehr Macht zu verhelfen, hat auch 2008 nichts von seinem Anspruch eingebüßt. Geändert allerdings haben sich die Methoden: Mit Haushaltsgeräteberatung in den Wirtschaftswunderzeiten in Schwung gekommen, zeigen sich die Verbraucherschützer heute mit einem dichten Beratungsstellennetz als kompetente Dienstleister rund um Verbraucherberatung und -information. Ob Abzocke im Internet, Fußangeln in Stromlieferverträgen oder unzulässige Abschlussgebühren von Bausparkassen – rechtliche Hilfestellung ist millionenfach bei zunehmend komplexen Fragen und Problemen gefragt. Der Slogan „Wir klären das – seit 50 Jahren“ steht aber auch für verbraucherpolitisches Engagement: Vor dem Bundesgerichtshof konnte die Verbraucherzentrale NRW – dank Verbandsklagebefugnis – manchen Erfolg für mehr Verbraucherschutz erringen.
Die Anfänge
Als die Republik Wirtschaft als Wunder erlebte, war angesichts ungeahnter Warenvielfalt und immensen Nachholbedarfs Beratung um Preise und Qualitäten gefragt. Engagierte Frauenverbände setzten sich für Verbraucherbelange ein – in vier Beratungsstellen der Gründungsverbände wurden ehrenamtlich Aktivitäten initiiert, um Verbrauchers Rolle als gleichberechtigter Partner in der Wirtschaftsdemokratie einzuüben. Wie bediene ich eine Waschmaschine oder welche Saugkraft sollte der Staubsauger haben? – ungelöste Fragen, die beantwortet werden wollten. Ausstellungsstücke dienten dabei als Lehr- und Lernmodell.
„Pack’ den Verstand ins Portemonnaie“ hieß daneben das Motto bei landesweiten Verbraucherwochen, um für das Auskommen mit dem Einkommen zu werben. Und auch Ernährungsberatung hatten die Verbraucherschützer von Anfang an im Repertoire.
Reinfälle bei Haustürgeschäften, irreführende Warenbeschreibungen, fehlerhafte Kleidung und Schuhe – hierzu suchten Ratsuchende zuhauf in den 1960er Jahren Hilfe. Jeder Beschwerde, jeder Reklamation wurde nachgegangen, die ehrenamtlichen Beraterinnen setzten sich mit Händlern in Verbindung oder schrieben Briefe, verglichen auf Wochenmärkten Lebensmittelpreise. Sie wussten auch, ob die Strom- und Heizkosten zu hoch sind, wie die Küche sinnvoll zu gestalten ist, welche Wärmedämmung die Fassade braucht und wo Versicherungsschutz am günstigsten zu haben ist. Sie kämpften David gegen Goliath, weil Verbraucherinnen und Verbraucher zumeist unkritisch das glaubten, was Anbieter ihnen über Produkte und Dienstleistungen erzählten – und sich bei Reinfällen nicht wehrten, weil Verbraucherrechte für viele Menschen ein Fremdwort waren. Der unermüdliche Einsatz für Über-den-Tisch-Gezogene wurde nicht nur mit steigenden Ratsuchenden-Zahlen, sondern auch öffentlich honoriert: Seit 1980 waren die Verbraucherverbände bis zur Einführung des Rechtsdienstleistungsgesetzes im Juli 2008 als einzige Organisation in Deutschland zur außergerichtlichen Rechtsberatung befugt – der Gesetzgeber schuf damit die Grundlagen, dass in den Anlaufstellen für Verbraucherfragen nun auch ein bürgernaher Weg zum Verbraucherrecht geebnet war. Zeitlich parallel dazu verlief der Wandel von ehedem ehrenamtlicher Tätigkeit hin zu professioneller „Dienstleistung Verbraucherberatung“ durch wissenschaftlich ausgebildete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Acht-Stunden-Tag.
Neben Beratung auch Prävention und Interessenvertretung
Passend zur Aufbruchstimmung: Nicht mehr nur persönliche Beratung, sondern auch Aufklärung, Kommentierung und spürbares Eingreifen standen jetzt im Aufgabenbuch der Verbraucher-Zentrale NRW. Denn schnell war klar geworden: Die Einzelfallberatung gerät zum Kampf gegen Windmühlen, wenn Missstände nicht grundsätzlich abgestellt werden, anbieterunabhängige Empfehlungen oder Informationen nicht möglichst viele Menschen im Land zu sehen, lesen oder zu hören bekommen oder schwarzen Schafen nicht wirkungsvoll das Handwerk gelegt wird. Generalisierende Arbeit wurde daher zum Leitmotiv: Wenn sich das Kleingedruckte auf der Rückseite des Vertrages nicht um Vorschriften schert oder sich vollmundige Werbeversprechen als Luftnummern erweisen – Verstöße gegen das Gesetz über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und irreführende Werbung mahnen die Juristen der Verbraucherzentrale NRW ab. Mit rund 80 Titeln zeigt sich das Ratgeberprogramm heute als Bestseller in Sachen Verbraucherinformation – und mit ihrer Medienarbeit erzielt die Verbraucherzentrale NRW Spitzenquoten.
Neue gesellschaftliche Herausforderungen – neue Beratungsgebiete
Sich auf rasch wandelnde Märkte und Verbrauchernachfrage einzustellen – in den 50 Jahren ihres Bestehens das kontinuierliche Anforderungsprofil für die Arbeit der Verbraucherzentrale NRW. Kreisten in den Aufbruchjahren die Fragen um Preise, Qualitäten, Funktionen und allenfalls noch um die Sicherheit von Produkten, geriet ihr Weg von Herstellung bis Entsorgung Mitte der 1980er Jahre zunehmend in die Kritik: Nitrat im Wasser und Gemüse, überlastete Deponien, Weichmacher in Spielzeugen, Formaldehyd in Möbeln – für die Verbraucherzentrale NRW stellten sich damit neue Herausforderungen. Denn Ratsuchende erwarteten von ihr nunmehr auch gesichertes Wissen über gesundheitliche und ökologische Risiken. Sie reagierte: Mit Umweltberatungen in heute 16 Städten sowie zwei Kreisen und einem Team von Naturwissenschaftlern in der Geschäftsstelle, um auch in diesem komplizierten Bereich fundierte und seriöse Information zu leisten.
Ein weiteres aktuelles Stichwort, das die inhaltliche Ausrichtung der Verbraucherzentrale NRW prägte: die Überschuldung zahlreicher Haushalte. Weil am Ende des Geldes noch reichlich Monat übrig war, wurde das finanzielle Heil in Ratenkrediten gesucht – und zuhauf sittenwidrige Abschlüsse getätigt, die den marktüblichen Zins um 85 Prozent und mehr überschritten. Die Verbraucherzentrale NRW bot geprellten Kunden Mitte der 1980er Jahre nicht nur per Computerprogramm die Berechnung zu viel gezahlter Beträge an, sondern engagierte sich auch, Kreditinstitute zur Beachtung gesetzlicher Vorgaben zu bewegen. Außerdem: Mit einem Beratungsangebot für ver- und überschuldete Haushalte wurde sozialorientierte Verbraucherberatung etabliert – Hilfestellungen fürs dauerhafte Einkommen mit dem Auskommen inklusive.
Sich wandelnde Märkte
Überhaupt: Die Entwicklungen im Finanzdienstleistungsmarkt forderten der Verbraucherzentrale NRW manchen Wechsel ab. Während das Marketing von Geldinstituten, Bausparkassen und Assekuranzen selbstlose Vermögensvermehrung und untrügliche Sicherheit verhieß, zeigten sich deren Allgemeine Geschäftsbedingungen hingegen bei genauer Prüfung keineswegs als sichere Bank: Übervorteilung und undurchsichtige Entgelt- oder Tarifgestaltung deckten die Finanzfachleute der Verbraucherzentrale NRW auch bei der Zunft im Nadelstreifenanzug auf. Und wo ehedem verschiedene Anbieter Bausparverträge, Versicherungspolicen, Geldanlage und Kontoführung offerierten, bestimmten Kombiprodukte und diversifizierte Kontenmodelle sich entwickelnde Allfinanzmärkte. Transparenz über Kosten oder Renditen, Überschussbeteiligungen oder zu erwartende Zinsen herzustellen hatte sich die Verbraucherzentrale NRW zum Dauerauftrag gemacht – und manche Bankenpraxis zur Klärung an Justitia überwiesen.
Liberalisierung und Deregulierung
Seit 1998 mussten Telefonkunden beim Griff zum Hörer nicht mehr automatisch eine Verbindung mit der Deutschen Telekom eingehen: Auch Privatkunden konnten seit der Liberalisierung des Telekommunikationsmarktes die Dienste neuer Telefongesellschaften in Anspruch nehmen. Mehr als
120 Unternehmen hatten die Leitungen auf dem neuen Markt geschaltet – und waren mit vermeintlich günstigen Tarifen und Serviceangeboten zu Diensten. Der Wettbewerb entfachte nicht nur einen heftigen Preiskampf um Takte und Zeiten, sondern auch Nachfrage nach Tarifklarheit angesichts der neuen Wahlfreiheit. Denn Telefonieren war zwar billiger, billig zu telefonieren war aber nicht leichter geworden. Zudem erfolgte der Anschluss an den liberalisierten Markt keineswegs reibungslos: Fallstricke in Verträgen und lange Leitungen bei der Umsetzung der Telekommunikations-Kundenschutzverordnung hat die Verbraucherzentrale NRW mit Musterverfahren die Leitung gekappt.
Als das kränkelnde Gesundheitssystem durch eine Reform kuriert werden sollte, konnten Versicherte nunmehr ihre gesetzliche Krankenversicherung frei wählen, wurden Patienten zu Kunden, denen Ärzte Zusatzleistungen auf Privatrechnung anbieten – und Apotheker konnten ihren Preis für freiverkäufliche Medikamente bald selbst festlegen. Wo Weißkittel in der Grauzone operieren, welche Rezepte bei fehlerhaften Zahnarztabrechnungen wirken oder welche Risiken und Nebenwirkungen mit dem Kauf von Pillen & Co. via Internet einhergehen – die Verbraucherzentrale NRW hat nicht nur den Finger in manche Wunde gelegt, sondern durch Verbraucherberatung und -information auch wirkungsvolle Therapien für mehr Markttransparenz im Gesundheitsmarkt entwickelt.
Als den ehemaligen Monopolisten im Energiemarkt der Saft für einseitige Preisfestsetzungen, Gebietsabsprachen und den Wettbewerb hemmende Durchleitungsentgelte abgedreht wurde, war die Energie der Verbraucherzentrale NRW gefragt, um Transparenz bei Tarifen und Wechselmodalitäten zu befördern. Aber auch Preisanpassungen von Gasversorgern nach Gutsherrenart hat sie abgemahnt und in Musterverfahren jüngst Rückzahlungen aus überhöhten Rechnungen erstritten.
Vernetzte Struktur mit Synergieeffekt
608 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind 2008 professionell in Sachen Verbraucherschutz für die Verbraucherzentrale NRW im Einsatz: Basis hierbei sind die 54 Beratungsstellen im Land. Die Beratungskräfte vor Ort werden von Nordrhein-Westfalens Bürgerinnen und Bürgern als anbieterunabhängige, kompetente und vertrauenswürdige Ansprechpartner bei allen Fragen und Problemen des Verbraucheralltags geschätzt – mehr als eine Million Ratsuchende haben 2007 hier persönlich, schriftlich, telefonisch oder bei Veranstaltungen Kontakt gesucht. Dass die Dienstleistung „Verbraucherberatung“ bei den Menschen auf so hohe Wertschätzung zählen kann – dafür ist der fachlich-organisatorische Support der 173 Beschäftigten in der Düsseldorfer Geschäftsstelle zentrale Voraussetzung: Juristen, Ingenieure, Ernährungswissenschaftler, Finanzdienstleistungs- oder Umweltfachleute arbeiten hier, um die einheitlich hohe Qualität der Beratung im Land sicherzustellen. Nicht selten, dass Rückmeldungen aktueller Verbraucherfragen und -probleme für die Experten bei der Verbraucherzentrale NRW dann Auslöser sind, Missstände durch die Einleitung rechtlicher Schritte abzustellen, auf Verbesserungen durch gesetzliche Regelungen hinzuarbeiten oder unseriösem Geschäftsgebaren durch Informationskampagnen präventiv entgegenzuwirken.
Blick nach vorn
Verbraucherarbeit ist und bleibt eine zentrale gesellschaftliche Aufgabe – ihre ordnungspolitisch unverzichtbaren Wirkungen sind in Nordrhein-Westfalen unbestritten und anerkannt. Erstmals hat die Landesregierung 2007 eine Vereinbarung mit der Verbraucherzentrale NRW geschlossen, um den Verbraucherschutz gezielt zu stärken und Beratungs- und Informationsangebote für Verbraucherinnen und Verbraucher hierzulande auszubauen. Zugleich wurde damit – ein Novum in der 50-jährigen Geschichte – eine langfristige Zusage zur Förderung der Einrichtung gemacht. Während bisher jedes Jahr neu über deren Finanzausstattung entschieden worden war, sind mit der Selbstverpflichtung des Landes die Weichen für eine finanzielle Planungssicherheit bis 2010 gestellt. Neben dieser unverzichtbaren staatlichen Förderung bemüht sich die Verbraucherzentrale NRW ergänzende Finanzierungsmodelle zu erschließen – um ihre Leistungsfähigkeit für Verbraucher und Wirtschaft auch künftig zu sichern und den Spagat zwischen wachsenden Anforderungen bei gleichzeitig begrenzter öffentlicher Förderung zu schaffen. Stifter für die 2006 gegründete „Verbraucherschutzstiftung in NRW“, die das finanzielle Engagement Einzelner zur Förderung des Verbraucherschutzes ermöglicht, zu werben sowie Chancen für anbietermitfinanzierte Projekte auszuloten, bei denen es unter Wahrung von Neutralität und Unabhängigkeit gelingt, nutz- und geldwerte Beratung für Verbraucher zu realisieren, stehen dabei auf der „To-Do-Liste“ der Verbraucherzentrale NRW 50plus.
Auch wenn sich die Themenfelder, Aufgabenstellungen und Arbeitsansätze von Verbraucherarbeit in dem halben Jahrhundert ihres Bestehens gewandelt haben – bei den Trägern des Vereins Verbraucherzentrale NRW ist Kontinuität mit unermüdlichem Engagement gepaart: Die sieben Gründungsverbände, die 1958 den Startschuss für die organisierte Verbraucherarbeit in NRW gegeben haben, zählen immer noch zu den Mitgliedern, viele weitere – jüngst die LAGA Landesarbeitsgemeinschaft der Ausländerbeiräte in Nordrhein-Westfalen – sind inzwischen hinzugekommen, so dass die Verbraucherzentrale NRW mittlerweile 37 Mitgliedsverbände zählt. Darunter auch neun örtliche Zusammenschlüsse, in denen Einzelpersonen ehrenamtlich mitwirken, um Verbraucheranliegen zu bewegen.
Hier finden Sie neben O-Tönen Fotos und weitere Materialien aus der Verbraucherarbeit.
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

50 Jahre Verbraucherzentrale NRW – Beratungsalltag damals und heute